Ab 2019 ist die bisherige Ferkelkastration verboten. Seit Jahren werden mögliche Alternativen getestet, ohne die Folgen konkret zu beleuchten. Dies muss nachgeholt werden!
Unklar bleibt, ob beim Kas-trationsverzicht der Verbraucher ein höheres Geruchsrisiko bei der Fleischzubereitung akzeptiert. Auch ist nicht abzusehen, ob und wie die Fleischindustrie die veränderte Fett- und Fleischqualität von Ebern sowie fettere Bäuche von Immunokastraten bewältigen kann. Selbst beim Anteil Schlachtkörper, die in der Fleischbeschau wegen ausgeprägtem Geschlechtsgeruch verworfen werden, will man sich nicht festlegen. Hier gibt es offensichtlich erhebliche regionale Unterschiede.
Die verschiedenen Alternativen sind nicht für jeden Mäster gleichermaßen geeignet. Auch die Nachfrage der Schlachtbetriebe fällt vermutlich regional unterschiedlich aus. Hieraus resultiert möglicherweise eine erhebliche Einschränkung der freien Vermarktung mit Folgen für den Wettbewerb und den Strukturwandel.
Hinzu kommt das Risiko eines zunehmenden Imports herkömmlich kastrierter Ferkel, mit entsprechender Verdrängung der deutschen Ferkelerzeuger. Denn die deutschen Gesetze gelten im Ausland nicht.
In einigen Regionen wird man weiterhin an der Kastration festhalten und ein Verfahren der Betäubung bzw. Schmerzausschaltung nutzen müssen. Auch hier besteht die Ungewissheit hinsichtlich der Risiken und ggfs. auch hinsichtlich der behördlichen Zulassung des Narkose- oder Betäubungsverfahrens, abgesehen von den Kosten.
Es bleibt zu hoffen, dass der in diesem Jahr fällige Zwischenbericht des BMEL zu den möglichen Alternativen hierauf eingeht und zu der überfälligen Folgenabschätzung führt. Ingwersen