Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob eine besondere Regelung nötig ist, wenn das Fleisch geklonter Tiere und deren Nachkommen für die menschliche Ernährung genutzt werden soll. Unabhängig von der Frage nach der Praxisreife und von der ethischen Bewertung dieser neuen Biotechnologie vertritt die deutsche Tierzucht die Auffassung, dass eine lebensmittelrechtliche Reglementierung nicht gerechtfertigt ist. Schließlich handelt es sich – zumindest bei den Nachkommen geklonter Zuchttiere – um das Ergebnis einer normalen geschlechtlichen Fortpflanzung. Auch führt das Klonen zu keiner gentechnischen Veränderung der Erbsubstanz. In der öffentlichen Diskussion wird z. T. der Eindruck erweckt, die Klontechnik werde unmittelbar zur Erzeugung von Masttieren oder Milchkühen genutzt. Dieses Szenario ist allein aus Kostengründen völlig unrealistisch. Es geht nur darum, die Eigenschaften von Spitzenvererbern intensiver und länger als normal möglich zu nutzen. Dies ist besonders interessant in der Rinderzucht. Eine wirtschaftlich attraktive Nutzung in der Schweinezucht ist nicht erkennbar.- ig-