Frage: Ich habe die Möglichkeit, einen Maststall in 100 km Entfernung zum Stammbetrieb zu pachten oder die Schwei-ne dort im Lohn mästen zu lassen. Was ist steuerlich zu beachten? Gustav aus Hessen Antwort: Bei einer Entfernung von 100 km wird die zuständige Finanzbehörde keinen betrieblichen Zusammenhang zwi-schen dem Stammbetrieb und dem Pacht-stall herstellen können. Folgende Aspekte sind zu beachten: Der Pachtstall wird als gewerbliches Einzelunternehmen betrieben. Dies müsste aufgrund der räumlichen Trennung auch durch den Betriebsleiter des landwirt-schaftlichen Stammbetriebes möglich sein. Vorteil dabei: Es wird kein neuer Betriebs-leiter mit eigener Krankenversicherungs-pflicht benötigt. Nachteil grundsätzlich beim Gewerbe: Je Mastschwein ergibt sich ein Mindergewinn von ca. 3 bis 3,50 Q durch den Pauschalierungsverlust bei der Umsatzsteuer! Eine landwirtschaftliche Viehhaltungs-kooperation nach § 51a Bewertungsgesetz (Vieheinheitenübertragung) mit einem an-deren Haupterwerbslandwirt ist nicht mög-lich, da die 40 km Entfernungsgrenze zum Stammbetrieb überschritten wird. Die Alternative ist die Pacht der steuer-lich erforderlichen Fläche (bei 2,6 Umtrie-ben rund 30 ha) und deren Bewirtschaf-tung, z. B. im Rahmen eines Bewirtschaf-tungsvertrages mit einem dortigen Nach-barn oder Lohnunternehmer. Selbst wenn der Ackerbau ökonomisch eine Nullrunde fährt, bleibt der Pauschalierungsvorteil von insgesamt etwa 7000 Q als zusätzliche Ren-dite erhalten. Peter, Berater aus Westfalen