Da die Agrarministerkonferenz am 4.3.2005 beschlossen hatte, die Salmonellenbekämpfung beim Schwein zu forcieren, legte das BMVEL mit Datum vom 20.4.2005 einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor. Den Anstoß hierfür dürften die Schlagzeilen gegeben haben, die Anfang des Jahres durch das Auftreten eines weitgehend unbekannten Salmonellenstammes im Schweinefleisch eines westfälischen Schlachtbetriebes verursacht worden waren. Der Verordnungsentwurf enthält dementsprechend nicht nur Regeln zur Überwachung, sondern auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Salmonellen bzw. zur Verringerung von Übertragungsrisiken. Auf EU-Ebene wird dies für Schlachtschweine erst ab Mitte 2010 verbindlich vorgeschrieben. Im Wesentlichen geht es um folgende Auflagen: ■ Alle Betriebe mit mehr als 50 Schlachtschweinen Jahresproduktion werden verpflichtet, den Salmonellen-Antikörperstatus auf der Basis von Blutserum oder Fleischsaftproben ermitteln zu lassen. ■ Hierbei ist eine progressive Stichprobenstaffel vorgesehen: Mindestens 45 Proben bei den kleinsten Betriebseinheiten, bis 60 Proben bei Einheiten mit mehr als 200 Schlachtschweinen Jahresproduktion. Für Rein-Raus-Mast gilt die Probenzahl jeweils für den Mastdurchgang. ■ Die Statusklasse (0, I, II oder III) wird ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Verordnung und danach vierteljährlich als gleitendes Jahresmittel je nach Anteil positiver Befunde ermittelt (0 %; 0 bis 20 %; 20 bis 40 %; mehr als 40 %). - Schlachtschweine aus Betrieben ohne Statusklasse sollen der Kategorie III zugeordnet werden. - Ferner ist eine Schlagstempel-Kennzeichnung von Tieren der Statusklassen 0 und III und eine Mitteilung an den Schlachtbetrieb 24 Stunden vor Anlieferung vorgesehen. Auch sind Auflagen für die getrennte Beförderung und Schlachtung sowie für die Reinigung und Desinfektion aller Anlagen zu beachten. - Betriebe mit Kategorie-III-Status werden der Behörde gemeldet. Zudem sind Kategorie-III-Betriebe zur Ermittlung der Eintragsquelle unter Einbeziehung bakteriologischer Untersuchungen verpflichtet. Grundsätzlich befürwortet die Wirtschaft eine Salmonellenüberwachung. Im Rahmen des QS-Programms wurden auf breiter Basis erste Erfahrungen gesammelt. Es wäre wünschenswert, diese Erfahrungen zunächst auszuwerten und hierauf aufbauend die Salmonellen-Verordnung zu entwickeln. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Salmonellen Bestandteil unserer Umwelt sind und es daher kein „Null-Risiko“ geben kann. Somit ist es wichtig, dass auf allen beteiligten Stufen – bis in die Küche des Verbrauchers – die elementaren Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden. Ingwersen