Die kürzlich in Kraft getretene Novelle zur Schweinepest-Verordnung wird von den Schweinehaltern begrüßt. Die neuen Regeln lassen zu, dass im Falle eines ASP-Ausbruchs beim Schwarzwild Hausschweine aus gefährdeten Gebieten gebracht werden dürfen, wenn jedes Tier getestet wird. Auch darf das Schweinefleisch von Tieren aus den gefährdeten Gebieten mit dem normalen ovalen Stempel versehen werden.
Zudem werden verschärfte Regelungen zu Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen getroffen, die aus den Gebieten fahren. Und auch die Kennzeichnung und Beprobung erlegter und verendeter Wildschweine wird neu geregelt. Ferner können die Behörden den Einsatz von Heu und Stroh aus betroffenen Gebiet verbieten.
Ebenfalls aufgehoben wurden die Schonzeiten. Nur Bachen mit sehr jungen Frischlingen sind geschützt. Durch die ganzjährige Bejagung soll der Schwarzwildbestand erheblich ausgedünnt werden.