Tierarzneimittel-NeuOG

Sieben-Tage-Regel für Antibiotika

Am 1.11.2002 treten neue Vorschriften beim Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz (TAMNeuOG) in Kraft. Das Gesetz enthält Reglementierungen bezüglich der Arzneimittelabgabe, die den Erfordernissen der Praxis nicht entsprechen. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen folgende Regelungen: Arzneimittel-Herstellungsverbot für Tierärzte, Abgabeverbot für Arzneimittelvormischungen ab dem 11. September 2004, Abgabe von Fütterungsarzneimitteln nur auf Verschreibung durch zugelassene Hersteller und nur zur Anwendung innerhalb der nächsten sieben Tage nach der Abgabe (gültig ab 1. September 2004), Arzneimittelabgabe nur...