Die EU-Kommission hat auf Grund des neuen Pestfalles, der am 27. März im Kreis Recklinghausen festgestellt worden ist, für ganz NRW ein absolutes Transportverbot für Schweine verhängt. Das Verbot gilt seit dem 30. März um Mitternacht zunächst für zehn Tage. Ausnahmen gelten für Schlachtschweinetransporte, sofern die Tiere direkt zu einem Schlachthof in NRW geliefert werden. Das so genannte Stand Still bereitet vor allem den Landwirten, die im Sperr- und Beobachtungsgebiet liegen und bereits seit mehreren Wochen keine Schweine mehr transportieren dürfen, große Sorgen. Viele Ställe platzen inzwischen aus allen Nähten. Ferkel müssen notdürftig auf Stallgängen untergebracht werden. In einigen Betrieben müssen sogar Tiere eingeschläfert werden, weil die Betriebsleiter nicht mehr wissen, wo sie die Schweine tierschutzgerecht unterbringen sollen. Im Kreis Recklinghausen sollten eigentlich am 28. März die Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet beginnen, so dass die Landwirte wieder Schweine hätten abliefern dürfen.