Der Bundesrat hat die Ende September angesetzte Abstimmung zur Stoffstrombilanz-VO kurzfristig abgesagt. Auslöser sind Unstimmigkeiten zwischen grünen Länder-Agrarministern und dem Berliner Agrarressort.
Es geht vor allem um die Abzüge für Lager- und Aufbringungsverluste beim Stickstoff. Hier fordern die Länder Anpassungen zum Nachteil der Tierhalter. Auch die Bewertung des zulässigen N-Saldos soll erneut angepasst werden.
Unterdessen läuft den Praktikern die Zeit weg. Denn die Stoffstrombilanz startet bereits am 1.1.2018. Und der Bundesrat kann frühestens Anfang November erneut darüber abstimmen. Scheitert die finale Freigabe abermals, lassen sich die neuen Vorgaben kaum noch fristgerecht umsetzen.
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