Seit Mitte März schließt die Versicherungskammer Bayern bzw. die Uelzener Versicherung keine Ertragsschadenversicherungen mehr mit Schweinehaltern ab. Als Begründung führt der Versicherer eine veränderte Risikobewertung an.
In der Branche kursieren seitdem Gerüchte, dass andere Versicherer aufgrund der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ebenfalls einen Aufnahmestopp für Schweinebetriebe verhängen könnten. Dies ist nach Aussagen von Fachleuten aber falsch.
Eher im Gegenteil. Seit Kurzem bietet mit der Münchener&Magdeburger Agrarversicherung ein weiterer großer Versicherungskonzern Tierversicherungen an. Dadurch hat sich der Wettbewerb zugunsten der Landwirte verschärft.
Interessierte Schweinehalter sollten die Entscheidung trotzdem nicht mehr auf die lange Bank schieben. Nach Abschluss des Vertrages ist bis Inkrafttreten des Versicherungsschutzes eine Wartezeit von einem Monat einzukalkulieren. Werden dem Betrieb innerhalb dieses Zeitraumes beispielsweise aufgrund eines ASP-Ausbruches seuchenrechtliche Auflagen auferlegt, setzt das Versicherungsunternehmen die Wartezeit aus.