In Sachen Umsatzsteuer droht Ärger aus Brüssel. So wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Begründung: Die Sonderregel der Pauschalierung würde nicht nur bei Kleinbetrieben, sondern bei allen Landwirten angewendet.
Hintergrund ist eine Beschwerde französischer Schweinemäster. Sie kritisieren, dass deutsche Mäster dank Pauschalierung jährlich einen ungerechtfertigten Steuervorteil von 50 Mio. € erhalten.
Der Deutsche Bauernverband weist die Kritik zurück. Laut DBV haben das Berliner Finanz- und das Agrarressort 2015 den Pauschalsatz von 10,7 % als korrekt bewertet. Auch vermeidet die Pauschalierung unnötige Bürokratie bei den ohnehin überlasteten Finanzämtern.