Analog zur Herkunftskennzeichnung von Rindfleisch plant die EU-Kommission aktuell auch die Einführung einer Kennzeichnung für Schweine- und Geflügelfleisch. Danach muss künftig das Land angegeben werden, in dem die Tiere zwei Monate vor der Schlachtung gehalten worden sind und in dem die Schlachtung erfolgte. Die Regelung soll für unverarbeitetes Fleisch ebenso wie für gekühlte und gefrorene Fleischware gelten. Es muss jeweils die Rückverfolgbarkeit vom Fleisch zur geschlachteten Tiergruppe bzw. zu deren Herkunft sichergestellt werden. Sofern die Fleischcharge aus verschiedenen Ländern stammt, müssen diese angegeben werden. Eine Rückverfolgung bis zur Geburt der Tiere ist nicht vorgesehen. -ig-