Förderung Zuschüsse für Cross-Compliance-Beratung Wer auch künftig EU-Prämien beziehen möchte, wird durch entsprechende Dokumentationen nachweisen müssen, dass er diverse gesetzliche Auflagen einhält (Cross Compliance). Das gilt speziell für die Bereiche Umwelt, Rückverfolgbarkeit, Produktund Prozessqualität, Gesundheit und Tierschutz. Wer sich am nationalen QS-Programm beteiligt, erfüllt die Anforderungen bereits zum größten Teil. Wichtig: Ab dem Jahr 2005 können die Betriebe über einen Zeitraum von fünf Jahren eine staatlich geförderte Beratung in Anspruch nehmen. Diese ist darauf ausgerichtet, die Landwirte zu unterstützen, um die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Beratung muss von einem anerkannten Beratungsanbieter geleistet und abgerechnet werden, und zwar für den gesamten Betrieb mit allen Bereichen (Umwelt, Pflanze, Tier). Wenn ein Beratungsdienst nicht alle Bereiche abdeckt, können Kooperationen mit anderen Anbietern gebildet werden. Werden also bewährte Einrichtungen wie die Erzeugerringe mit ihrem Spezialwissen hinzugezogen, müssten diese ihren Service entweder auf die bislang nicht bedienten Bereiche ausdehnen oder Kooperationen mit entsprechenden Anbietern eingehen. Bei der Förderung wird zwischen zwei Beratungsstufen unterschieden. Und zwar zwischen der eigentlichen Cross Compliance- Beratung, für die ein jährlicher Zuschuss von bis zu 1 500 Q gezahlt wird, und der Beratung für die zusätzliche Einrichtung einzelbetrieblicher Managementsys-teme. Hierfür wird ein jährlicher Zuschuss von bis zu 2 000 Q gezahlt. Für beide Bereiche gilt eine Förderquote von maximal 80 % der tatsächlichen Beratungskosten und eine Förderdauer von fünf Jahren. Die Förderung kann nochmals um fünf Jahre verlängert werden, wenn mit der ersten Förderstufe begonnen und später in die zweite Stufe gewechselt wird. Einzelheiten zu diesem EU-Förderprogramm sowie des Bundes und der Länder sind bei den regionalen Beratungsorganisationen, zum Beispiel den Erzeugerringen, zu erfragen. Ingwersen - Ingwersen -