Initiative Tierwohl: Wann lohnt der Einstieg?

Die Rahmenbedingungen für die Schweinehalter ändern sich derzeit rasant. Zum einen nimmt der globale Handel mit Schweinefleisch zu. Dabei gilt der steigende Verbrauch als Wachstumssignal. Zum anderen stößt die hiesige Produktion immer öfter an Grenzen. Neben steigenden Futterkosten sind vor allem die Verschärfungen beim Stallbau sowie der Mangel an Nutzflächen zu nennen. Fakt ist: Etliche Betriebe haben die Grenze ihres Wachstums erreicht. Umso wichtiger wird es, die vorhandene Produktion zu sichern. Dies gilt insbesondere für den Tierschutz. Denn gerade hier läuft eine massive Diskussion in den Medien und der Politik. In dieser Situation erscheint die Initiative Tierwohl als Licht am Horizont. Bundesweit sollen Schweinehalter die mit mehr Tierwohl verbundenen Kosten erstattet bekommen. Zwar muss das Kartellamt noch grünes Licht geben. Doch verhaltener Optimismus ist berechtigt. Weitere Details zu den Pflicht- und Wahlkriterien für Sauen, Ferkel und Mastschweine können Sie in der SUS 5/2013 ab Seite 18 nachlesen. Die konkrete Ausgestaltung der Initiative Tierwohl wird wohl erst in einigen Monaten bekannt. Dennoch lässt sich eine erste Zwischenbilanz ziehen. Positiv ist, dass die Teilnahme an der Initiative freiwillig ist und die Schweine nicht alle Produktionsstufen durchlaufen müssen. So kann ein Mäster auch teilnehmen, wenn sein Ferkelerzeuger nicht mitmacht und umgekehrt. Die Beurteilung der einzelnen Tierwohl-Maßnahmen muss für jede Produktionsstufe separat und betriebs­individuell erfolgen. Im Kern geht es in erster Linie um die Umsetzbarkeit und die Kosten. Es ist zu bedenken, dass es sich bei den Boni um Nettobeträge handelt. Für Pauschalierer kommen noch 10,7 % Umsatzsteuer hinzu. Zunächst zur Mast. Hier gelten für die Teilnahme an der Initiative insgesamt sieben Grundkriterien: Die ersten sechs Anforderungen sind in der Regel gut zu erfüllen. Auch wenn dies einen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand verursacht. Knackpunkt kann allerdings die Fensterfläche sein. Laut Vorgabe muss die Größe der Fenster mindestens 1,5 % der Stallgrundfläche betragen. Da die Kriterien für alle Tiere mit selber VVVO-Nummer gelten, muss die Fensterfläche in allen Abteilen erfüllt sein. Das heißt: Ältere Ställe müssen unter Umständen mit zusätzlichen Fenstern nachgerüstet werden. Wenn die Basiskriterien erfüllt sind, muss der Mäster prüfen, welches der zwei Wahlpflichtkriterien er umsetzt. Hier können die Betriebe zwischen einem höheren Platzangebot für die Tiere oder der Bereitstellung von Raufutter wählen. Die Vergütung eines um 10 % höheren Platzangebotes wurde auf Grundlage eines durchschnittlichen Deckungsbeitrages (DB) mit 2,80 €/Tier kalkuliert. Die Schaffung von mehr Buchtenfläche kann lukrativ sein. In der Regel fällt das Ergebnis bei Großgruppen günstiger aus als bei Kleingruppen. Es gilt abzuwägen, wie hoch der DB im Betrieb ist und welchen Verlust die Senkung der Beleg­dichte verursacht. Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe von 0,75 m2/Tier. Wichtig ist auch, welche weiteren Folgen die Senkung der Belegdichte bringt. In viehintensiven Regionen geht es besonders um den Nährstoffanfall. Wer Gülle teuer abgeben oder Flächen teuer pachten muss, sorgt mit einer geringeren Belegdichte für...