Klassifi zierungsgeräte im Visier. Neben den elektronischen Waagen sind die Eichämter auch für die Überprüfung der FOM- und AutoFOMGeräte zuständig. Auch hierbei stoßen die Kontrolleure immer wieder auf Ungereimtheiten. FOM: Spitzen ungesichert Beim FOM-Gerät zum Beispiel ist die Metallspitze, mit der in den Schlachtkörper eingestochen wird, nicht gesichert. Dadurch hat der Benutzer theoretisch die Möglichkeit, die Spitze vorübergehend gegen eine mit einem größeren oder kleineren Durchmesser auszutauschen. Hierdurch ändert sich die Größe des Einstichkanals und die Messergebnisse verändern sich, verdeutlicht Harald Vonderhagen vom Landeseichamt in Köln die Problematik. Dringend erforderlich wäre eine unabhängige Überwachung bzw. Kontrolle der eingesetzten Spitzen. Einer derartigen Regelung steht allerdings der politisch gewünschte Bürokratieabbau im Wege. Leidtragende dieses Prozesses sind die Bauern. Dabei wäre die Überwachung an sich kein Problem. Die Benutzung von nicht zulässigen Spitzen könnte zum Beispiel durch die Einführung einer amtlichen Kontrolle aller eingesetzten Spitzen erreicht werden. Der Klassifi zierer müsste dann zum Beispiel eine Liste über die verwendeten Spitzen führen und die benutzten Aufsätze dem Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd zur Nachkontrolle vorlegen. Protokolliert werden müssten der Einsatzanfang und das Einsatzende, zudem müsste die Spitze verwahrt werden. Darüber hinaus kritisieren die Kontrollbehörden, dass der defi nierte Winkel, mit dem in den Schlachtkörper eingestochen werden muss, nicht bei jedem einzelnen Tier kontrolliert werden kann. Kriminelle Machenschaften sind so nicht auszuschließen. Häufi ge Reparaturen bei AutoFOM nicht zu erklären Bei der Kontrolle der AutoFOM-Geräte beschleicht die Prüfer ebenfalls ein ungutes Gefühl. Uns verwundert sehr, dass diese hochmoderne und angeblich so ausgereifte Technik so oft repariert werden muss. Mitunter erhalten wir innerhalb von nur einer Woche gleich mehrere Aufträge zur Nacheichung, teilt Harald Vonderhagen stirnrunzelnd mit. Aufgrund der seit Jahren laufenden Personalreduzierung wird es für die Eichbehörden so zunehmend schwerer, instandgesetzte Messgeräte zeitnah nachzueichen. Manchmal vergehen mehrere Wochen, bis das zuständige Eichamt tätig werden kann. Bedeutet das etwa, dass die Geräte bis dahin stillgelegt werden müssen? Nein, sagt Harald Vonderhagen, dann müsste der Schlachtbetrieb ja ruhen und davon hätten weder der Betreiber noch die Landwirte etwas. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass die reparierten AutoFOM-Geräte von staatlich anerkannten Instandsetzern betriebsbereit geschaltet werden. Dann dürfen die Geräte zwar weiter im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Instandsetzer muss diesen Vorgang aber dem zuständigen Eichamt unverzüglich melden. In der Regel passiert dies auch. Zu bedenken ist jedoch, dass die Instandsetzung auf diesem Weg ihre Tücken hat. Fakt ist doch, dass die Hersteller ihre Geräte schnell wieder in Betrieb nehmen wollen. Und dass bei diesem Vorgang manchmal ein Auge zugedrückt wird, ist zumindest nicht gänzlich auszuschließen. Schließlich möchte jede Firma ihre Technik ja auch in Zukunft an den Mann bringen. M. Arden - Arden,Marcus -