Neue Daumenschrauben beim Düngen

Der Entwurf zur neuen Dünge-Verordnung sorgt für heftige Kritik aus der Praxis.Was kommt auf die Schweinehalter zu?

Kurz vor Weihnachten präsentierte Bundeslandwirtschafts­minister Christian Schmidt den Entwurf der neuen Dünge-Verordnung. Das Papier schlug ein wie eine Bombe. Denn Berlin will neben der Stickstoff- auch die Phosphor-Düngung massiv beschneiden. Geplant sind zudem Verschärfungen bei der Gülle­lagerung und den Sperrfristen.

Heftige Kritik aus der Praxis

Entsprechend groß ist der Aufschrei der Praktiker. Sie befürchten, dass sie spürbar weniger Gülle auf ihren Nutzflächen ausbringen dürfen. Betroffen sind insbesondere die Veredlungsregionen. Die hohen Kosten für Pachtflächen und die Gülleabgabe werden hier weiter angeheizt. Im Extremfall droht die Abstockung des Schweinebestands.

Trotz der Kritik rechnen Fachleute nur noch mit kleinen Korrekturen am Entwurf. Denn Minister Schmidt steht unter Druck. So hat Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren angestoßen. Der Vorwurf: Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie.

Zudem haben sich die Bundesländer und Berlin bereits auf den aktuellen Entwurf verständigt. Der Deal: Die Länder stimmen bei der Anlagenverordnung für Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) dem Bestandsschutz für Altanlagen zu. Dafür erhalten sie bei der Dünge-VO neue Länderöffnungsklauseln.

Es ist daher zu erwarten, dass Berlin den Entwurf zur Dünge-VO in dieser bzw. ähnlicher Form zügig umsetzt. So wurde das Papier bereits an die Länder und Verbände geschickt, die bis Ende Januar Stellung nehmen konnten. Läuft aus Sicht von Berlin alles glatt, könnte die Abstimmung im Bundesrat noch vor der Sommerpause erfolgen. Die neue Dünge-Verordnung könnte dann ab Herbst in Kraft treten.

Auch Gärreste mitrechnen

Die Betriebsleiter sollten sich daher mit den Konsequenzen auseinandersetzen. Zunächst zum Stickstoff: Hier bleibt es bei der Grenze von 170 kg Stickstoff/ha aus Wirtschaftsdüngern. Doch sind künftig organische und organisch-mineralische Dünger einzubeziehen. Hier sind insbesondere Biogas-Gärreste zu nennen. Denn sie fallen regional in großen Mengen an.

Die Folgen dieser Verschärfung hängen von den Bundesländern ab. Denn sie könnten im Rahmen der sogenannten Degorationsregelung Ausnahmen zulassen, wenn diese Bestandteil der Dünge-VO werden sollten. So wären bei Gärresten mehr als 170 kg N/ha möglich, wenn diese zur Düngung nachwachsender Rohstoffe dienen. Diesbezüglich wird eine Obergrenze von 230 bzw. 250 kg N/ha diskutiert. Wobei die genaue Interpretation der Degorationsregelung noch zu klären ist.

Eine praxisnahe Umsetzung ist diesbezüglich zu begrüßen. Denn sollten Gärreste künftig komplett unter die 170 kg N-Grenze fallen, steigt der Gülleflächenbedarf regional extrem an.

Weniger Stickstoff über die Gülle

Weitere Verschärfungen beim Stickstoff sind bei der Berechnung des Nährstoffanfalls aus Tierhaltung...