Durch das neue Dünge-Recht haben viele Betriebe höhere Nährstoffüberschüsse. Mit welcher Strategie lässt sich am günstigsten gegensteuern?
Fred Schnippe, SUS
Das neue Dünge-Recht ist für viele Schweinehalter mit massiven Verschärfungen verbunden. Trotz konstantem Tier- und Flächenbestand haben etliche Betriebe deutlich höhere Nährstoffüberschüsse.
Um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, geben viele Betriebe zusätzlich Gülle ab. Doch die Kosten hierfür sind in den letzten Jahren immens gestiegen (siehe Übersicht 2, Seite 14). So könnte die überregionale Gülleabgabe in nordwest-deutschen Veredelungsgebieten in diesem Jahr im Schnitt mit 16 €/m3 brutto zu Buche schlagen. Diese Prognose ist in den folgenden Berechnungen unterstellt.
Viele Praktiker suchen daher nach Alternativen zur teuren Gülleabgabe. Ein bewährter und insbesondere im Nordwesten etablierter Weg ist die Optimierung der Fütterung. Alternativ ist auch die Beschaffung weiterer Ackerflächen oder als letzte Maßnahme gar die Reduzierung der Tierzahlen denkbar. Doch welche Maßnahme ist be-triebswirtschaftlich am sinnvollsten?
1. Futterrationen prüfen
Diese Frage lässt sich nur einzelbetrieblich beantworten. Zur Verdeutlichung dient ein 2000er-Mastbetrieb, der in der Region Weser-Ems auf 60 ha Getreide anbaut. Mit seinem RAM-Fut-ter erzielt er 850 g Tageszunahme.
Bislang hat der Praxisbetrieb Nährstoffüberschüsse durch die Abgabe von Gülle ausgeglichen. Für das Jahr 2018 geht der Betrieb davon aus, dass er noch mehr Gülle abgeben muss und die Kosten auf 16 €/m3 steigen. Um alternative Anpassungsstrategien hiermit vergleichen zu können, werden diese auf ihre Kosten pro Kubikmeter Gülle umgerechnet. Wobei Phosphor als erstlimitierender Faktor gelten soll.
Die sinnvollste Anpassung scheint bei mit Fläche ausgestatteten Betrieben die Fütterung zu sein. Zwar wird die Gülle bei Nährstoff-reduzierter Fütterung „dünner“. Doch es kann mehr Gülle auf den eigenen Flächen ausgebracht werden. Die abzugebende Güllemenge sinkt.
Allerdings ist die starke Absenkung der Nährstoffgehalte der Rationen in vielen Betrieben nur mit entsprechender Futtertechnik umsetzbar. Hier können zusätzliche Kosten für die Futterlagerung, das Mischen usw. entstehen. Außerdem sind hochwertigere Rationen einzusetzen, um Einbußen bei den Mast- und Schlachtleistungen möglichst zu vermeiden.
Für die Kalkulation soll sich das Futter durch die N- und P-Reduzierung im Schnitt um 0,20 €/dt verteuern. Beim stark N- und P-reduziertem Futter ist ein Preisanstieg um 0,70 €/dt hinterlegt. Rechnet man diesen Kostenanstieg auf die Vergleichsgröße um, so ergeben sich für die Nährstoff-reduzierte Fütterung kalkulatorische Kosten von 6 € und für die stark Nährstoff-reduzierte Fütterung kalkulatorische Kosten von 11 € pro Kubikmeter Gülle (siehe Übersicht 1). Die Anpassung der Fütterung ist im Beispiel also in beiden Varianten kostengünstiger als die zusätzliche Abgabe von Rohgülle.
2. Dicke Gülle abgeben
Eine weitere Anpassungsmöglichkeit ist das Eindicken von Gülle. Hierfür bedarf es im Betrieb einer zweiten Entnahmeleitung im Güllehochbehälter. Versuchsergebnisse der Landwirtschaftskammer zeigen, dass durch das Eindicken die abzugebende Güllemenge um etwa 50% reduziert werden könnte, je nach Tierart und Trockensubstanzgehalt. Der Mäster müsste, um seine abzugebende Phosphormenge in der dicken Phase zu haben, rund 110% der bislang abzugebenden Güllemenge eindicken. Das kostet etwa 0,50 €/m³.
Durch die Nährstoffanreicherung in der eingedickten Gülle müssen weniger Kubikmeter als zuvor verbracht werden. Dabei können im Vergleich der Anpassungsvarianten die Kosten auf 9 €/m³ reduziert werden. Die Dünngülle verwertet der Mäster auf eigenen Flächen.
3. Güllefläche zupachten
Deutlich schwieriger sind die Rahmenbedingungen bei der nächsten Anpassungsstrategie, der Pacht zusätzlicher Ackerflächen. Denn diese sind in der Region Weser-Ems extrem knapp und, wenn überhaupt verfügbar, entsprechend teuer.
Für die Kalkulation werden ein Pachtpreis von 1000 € und ein durchschnittlicher Deckungsbeitrag der Fruchtfolge von 610 €/ha veranschlagt. Die Lohn- und Maschinenkosten werden mit 485 €/ha und die Gemeinkosten mit 55 €/ha angesetzt. Unter Berücksichtigung der Flächenprämie von durchschnittlich 290 €/ha ergibt sich bei rein ackerbaulicher Betrachtung ein Minus von 585 €/ha. Sprechen keine steuerlichen Aspekte für die zusätzliche Pacht von Ackerflächen, sind diese Kosten vollständig auf die Gülleverwertung umzulegen.
Der Beispielbetrieb kalkuliert mit einem Phosphorgehalt von 2,7 kg pro Kubikmeter Gülle und mit einem P-Entzug von 75 kg/Hektar. Folglich kann er knapp 28 m³ Schweinegülle pro Hektar ausbringen. Bei einem ackerbaulichen Fehlbetrag von 585 € schlägt die Gülleverwertung auf den Pachtflächen so mit umgerechnet 21 € pro Kubikmeter zu Buche. Das ist deutlich höher als die derzeitigen Abgabekosten für Gülle.
4. Tierzahl abstocken
Als letzte Anpassungsstrategie kommt die Abstockung des Mastbestandes in Betracht. Dieser Weg galt lange als Tabu. Doch mit dem starken Anstieg der Güllekosten und den neuen Möglichkeiten, Abstockungen über die Initiative Tierwohl abzupuffern, gilt es auch diese Variante zu prüfen.
Im Beispielbetrieb kommt die Teilnahme an der Initiative Tierwohl aufgrund der baulichen Bedingungen nicht in Betracht. Für jedes abgestockte Tier setzt der Betrieb daher den Verlust von 20 € Direktkostenfreier Leistung an. Für die Kalkulation gehen wir von einer Abstockung um 10% aus, so dass der Betrieb 600 Schweine im Jahr weniger verkauft. In Summe fehlen also 12000 € DkfL.
Hiervon abzuziehen ist die eingesparte Arbeit von 0,33 Akh pro Tier. Bei einem Stundenlohn von 20 € sinken die Arbeitskosten insgesamt um 3960 € im Jahr. Unter dem Strich bleibt ein Verlust von 8040 € jährlich.
Durch die 10% Abstockung müssen 325 m³ Gülle weniger abgegeben werden. Legt man die eingesparte Güllemenge auf den Jahresverlust von 8040 € um, ergeben sich kalkulatorische Kosten von 25 € pro Kubikmeter Gülle. Die Abstockung ist damit die mit Abstand ungünstigste Strategie.
Die Abstockung schneidet besser ab, wenn der Betrieb auch steuerliche Vorteile generieren kann. Dies gilt z.B. für Schweinehalter, die aus diesen Gründen ihren Betrieb geteilt haben oder Teile der Tierhaltung gewerblich betreiben. Hier kann eine Abstockung auch Vorteile bei der Umsatzsteuer oder den Buchführungskosten bringen.
Die Bewertung der Abstockung verbessert sich deutlich, wenn der Betrieb an der Initiative Tierwohl teilnehmen kann. Denn hier wird die Erlösminderung durch die Tierwohlprämien zumindest zum Teil ausgeglichen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich eine geringere Belegdichte positiv auf die Tiergesundheit und auf das Leistungsniveau auswirken kann.
Fazit
Die Gülleabgabe hat sich erheblich verteuert. Betriebe mit Nährstoffüberschüssen sollten daher auch andere Anpassungsstrategien prüfen:
- Die Optimierung der Fütterung ist oft eine gute Variante für Betriebe mit eigener Fläche.
- Die Abgabe von Dickgülle ist ebenfalls eine kostengünstige Strategie.
- Die Flächenpacht ist in Veredelungsregionen vielfach nicht rentabel.
- Bestandsabstockungen sind meist die ungünstigste Alternative. Für ITW-oder Gewerbe-Betriebe kann sich die Abstockung lohnen.