Tierschutzkontrollen: Das sind Ihre Rechte

Welche Rechte und Pflichten hat ein Landwirt bei Kontrollen durch das Veterinäramt? SUS hat bei Rechtsanwalt Heiner Thölke nachgefragt.

Heinrich Niggemeyer, SUS

Die Veterinärkontrollen sind schärfer geworden. Was steckt dahinter?

Thölke: Der Tierschutz ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Amtsveterinäre stehen unter öffentlichem Druck. Einige Landkreise haben personell aufgestockt und kontrollieren intensiver. Im Zweifel werden auch weitere verwaltungs-, bußgeld- oder strafrechtliche Schritte auf den Weg gebracht.

Wie sollten Schweinehalter auf den Besuch seines Amtsveterinärs reagieren?

Thölke: Dies ist für viele eine unangenehme Situation. Einige Schweinehalter verfallen sogar in Schockstarre, weil sie nicht vorbereitet sind. Dabei dürfen die Amtstierärzte auch ohne offiziellen Durchsuchungsbeschluss Ställe besichtigen und Tiere untersuchen. In einer solchen Situation rate ich ruhig und sachlich zu bleiben.

Was ist, wenn der Betriebsleiter nicht anwesend ist?

Thölke: Bei einem unangemeldeten Besuch wird in der Regel zunächst der Betriebsleiter benachrichtigt. Kann dieser binnen einer halben Stunde dazukommen, bittet man den Amtsveterinär, auf ihn zu warten. Ist der Landwirt länger abwesend, sollte auf keinen Fall eine andere Person mit in den Stall gehen. Vielmehr ist dann der Termin zu verschieben. Zwar sind Familienangehörige und Mitarbeiter verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Sie sollten dies unter Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht aber nicht tun, um sich nicht selber zu belasten.

Sollte der Hoftierarzt informiert und hinzugezogen werden?

Thölke: Es geht auch im Interesse des Landwirts um eine sorgfältig erstellte und gut dokumentierte Bestandsaufnahme. Dabei sollte nicht nur der einzelne Tierschutzmangel, sondern der Gesamteindruck seinen Niederschlag in den Akten findet. Der hinzugezogene Hoftierarzt kann hierbei helfen. Er kennt den Bestand und kann Fachwissen beisteuern.

...