Tierwohl: Was Praktiker wissen wollen

Die Betriebsleiter haben noch reichlich Detailfragen zur Umsetzung der Initiative.Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Mit der Initiative Tierwohl betreten die Schweinehalter absolutes Neuland. Insbesondere bei den Basis- und Wahlpflichtkriterien gibt es daher großen Informationsbedarf. Mithilfe von Fachleuten beantworten wir wichtige Fragen zu Fensterfläche, Platzangebot, Tränken und Raufutter.

Mindestens 1,5 % Fenster

Für viele Betriebe ist die Fensterfläche ein Knackpunkt. Was gilt hier?

Die lichtdurchlässige Fläche der Fenster muss mindestens 1,5 % der Grundfläche eines Abteils umfassen. Das heißt: Rahmen und Sprossen sind abzuziehen. Die Vorgaben gelten für alle Abteile, die Tiere einer VVVO-Nummer enthalten. Einzelne Abteile dürfen 20 % weniger Lichtfläche aufweisen, wenn alle Abteile im Durchschnitt mindestens 1,5 % Fensterfläche erzielen.

Was ist, wenn innenliegende Abteile zu wenig Fenster haben?

Innenliegende Abteile kann man z. B. mit Licht aus dem Dachraum versorgen. Alternativ können angrenzende, maximal 2,5 m breite Zentralgänge oder Abteile „angezapft“ werden. Das angrenzende Abteil muss dann allerdings über mindestens 3 % Außenfensterfläche verfügen. Nur so kann es beide Abteile versorgen. Zudem gilt: Tageslicht darf maximal durch einen weiteren Raum weitergeleitet werden.

Was ist, wenn die Fenstervorgabe dennoch nicht erfüllbar ist?

Ausreichender Tageslichteinfall ist ein Basiskriterium. Wer es nicht erfüllt, kann nicht teilnehmen. Ob sich die Nachrüstung größerer Fenster z.B. in einigen Abteilen rechnet, ist im Einzelfall abzuwägen.

Wie 10 % mehr Platz?

Ich möchte in der Mast 10 % mehr Platz anbieten. Was ist zu beachten?

Basis ist die gesetzliche Platzvorgabe von 0,75 m2 Buchtenfläche für Mastschweine mit bis zu 110 kg mittlerem Lebendgewicht. 10 %...