Verschärftes Baurecht: Wen trifft es?

Mehr als drei Jahre hat Berlin um Verschärfungen beim Baurecht für gewerbliche Tierhalter gerungen. Jetzt liegt die Novelle des Baugesetzbuches auf dem Tisch. Die Kernbotschaft: Es wird schwerer, mitunter unmöglich, größere Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zu bauen. So hat die Bundesregierung die Privilegierung für sogenannte gewerbliche Ställe gestrichen, wenn sie der Vorprüfungspflicht oder der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Gewerblich sind alle Anlagen, für die der Betrieb nach § 201 Baugesetzbuch weniger als 50 % des Futters selbst erzeugen kann. Für alle gewerblichen Tierhaltungsanlagen wurde im Baugesetzbuch § 35 Abs. 1 Nr. 4 angewandt. Jetzt beginnt die Diskussion, inwiefern Pachtflächen als Nachweis der Futtergrundlage dienen können. Erschwerend kommt hinzu, dass Berlin die relevanten Tierplatzzahlen niedrig ansetzt. So greifen bereits die Grenzen für die standortbezogene UVP-Vorprüfung. Das heißt, gewerbliche Tierhaltungsanlagen mit mehr als 560 Sauen-, 1 500 Mast- oder 4 500 Ferkelaufzuchtplätzen verlieren die Privilegierung. Die Verschärfung des Baugesetzes erhöht die verfahrensrechtlichen Anforderungen an das betriebliche Wachstum, wobei die Folgen je nach Region bzw. Tierdichte unterschiedlich sind: Für die betroffenen Praktiker bieten sich folgende Wege zur Umsetzung: 1. Bebauungsplan: Wer sein Bauvorhaben mit geplanter Tierzahl und Flächenausstattung gewerblich umsetzen will, muss bei der Gemeinde ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragen. Hierbei wird geprüft, ob die Fläche, auf der die Anlage errichtet werden soll, überplant werden kann. Dies ist aufwendiger als bei Geltung der Privilegierung, da kein Anspruch auf Planung besteht. Auch muss beachtet werden, dass das Bauleitplanverfahren ein Jahr und länger dauern kann. Und die notwendigen Gutachten und Genehmigungen können schnell 30 000 bis 50 000 € verschlingen. Selbst wenn der Bauherr das Geld in die Hand nimmt, bleibt der Ausgang bis zum Ende offen. So setzt der Beschluss eines Bebauungsplanes eine Mehrheit im Gemeinderat voraus. Ein guter Draht zur Gemeinde oder regionalpolitisches Engagement können hier von Vorteil sein. Ein offensives und strategisch geplantes Verfahrensmanagement ist unerlässlich. Einer sinkenden Akzeptanz für Tierhaltungsanlagen muss durch Aufklärung und offene Überzeugungsarbeit entgegengewirkt werden, denn regionale Behörden und Politiker fühlen sich bei der Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen oft unter Druck gesetzt. Das gilt insbesondere, wenn z. B. Umweltverbände bereits mit Klagen drohen. Das heißt, der Antragsteller trägt ein hohes planerisches und finanzielles Risiko. Hier spielen neben fachlichen Aspekten die Akzeptanz des...