Was darf Pachtfläche kosten?

Hohe Pachtpreise für Ackerflächen sind in den Veredelungsregionen schon länger Realität. Doch in den letzten Jahren hat die Entwicklung eine neue Dynamik erfahren. Die Ursachen sind vielfältig. Letztlich müssen viele Betriebe Pachtpreise von teils über 1 000 € je ha bezahlen, weil sie von den Nutzflächen abhängig sind. Die Abhängigkeit ist entstanden, weil viehstarke Betriebe oft über wenig eigene Flächen verfügen und bereits in größerem Umfang zupachten. Dennoch haben etliche Betriebe in den letzten Jahren größere Wachstumsschritte in der Viehhaltung umgesetzt. In der jüngsten Vergangenheit hat sich die Lage weiter verschärft. Auslöser sind insbesondere stärkere Kontrollen beim Einsatz von Wirtschaftsdünger und der starke Ausbau von Biogasanlagen. Dabei ist die Wirtschaftlichkeit der Veredelung nicht in breitem Maße gestiegen. Speziell die Ferkelerzeuger hatten eine lange Durststrecke. In der Mast sind die Ergebnisse zwar stabiler. Doch im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre stagnieren die Überschüsse ebenfalls. So ist eine steigende Quersubventionierung der Flächenpacht aus der Veredelung nicht zu begründen. Dennoch gibt es eine Reihe von einzelbetrieblichen Aspekten, die dazu verleiten, weiter steigende Pachtpreise zu akzeptieren. Doch wo ist die Grenze aus betriebswirtschaftlicher Sicht? Wer aktuell keine zusätzliche Fläche zur Absicherung seiner Veredelung benötigt, muss sich an den ackerbaulichen Gewinnmöglichkeiten orientieren. Im Rahmen einzelbetrieblicher Grenz-wertbetrachtungen sind aber für Teile der Pachtfläche höhere Preise vertretbar. Dies kann der Fall sein, wenn steuer­liche oder strategische Aspekte zur Betriebserweiterung mitwirken. Im Folgenden werden die Zusammenhänge anhand eines Beispielbetriebs aufgezeigt. Ausgangssituation ist ein spezialisierter Mäster, der inklusive Eigentum über 90 ha Nutzfläche verfügt. Auf 1 800 Plätzen erzeugt er 5 040 Mastschweine pro Jahr bei einem Ferkelzukaufsgewicht von über 30 kg. Die Grenze von 170 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern wird gerade noch eingehalten. Der Betrieb hat eine Fruchtfolge mit Winterweizen, Wintergerste und Körnermais, der als Feuchtmais gelagert wird. Alle Ernteprodukte werden in der Mast eingesetzt. Bei einer Veränderung der Ackerfläche werden nur die Fruchtfolgeglieder Winterweizen und Wintergerste angepasst, da der Lagerraum für Feuchtmais unverändert bleiben soll. Vor allen weiteren Überlegungen steht die Berechnung des Grenzpachtpreises. Dieser gibt an, bis zu welchem Preis eine Flächenpacht rentabel ist. Ist die bewirtschaftete Fläche für die Viehhaltung ausreichend, errechnet sich der Grenzpachtpreis wie für einen Marktfruchtbetrieb: Vom zusätzlichen Deckungsbeitrag sind die Pachtfolgekosten abzuziehen. Im Beispiel wird durch eine Vergrößerung der Ackerfläche eine Ausweitung des Weizen- und Gerstenanbaus möglich. Solange es um wenige Hektar geht, reicht die vorhandene Mechanisierung aus. So fallen keine Folgekosten, z. B. Investitionen in Maschinen, an. Auch das Getreidelager muss nicht erweitert werden, weil der Betrieb bereits Zukaufgetreide eingelagert hat. Soll die zusätzliche Arbeit bezahlt werden, ist ein Lohnansatz vorzunehmen. Auch sind Mehrkosten für Unfallversicherung, Verbände und Buchführung einzuplanen. Für das in Saatgut etc. gebundene Kapital ist ein Zinsansatz zu veranschlagen. Auf dieser Basis errechnet sich ein Grenzpachtpreis von 365 €/ha. Dieser ist um die Flächenprämien zu erhöhen. Eventuelle...