Weniger Bürokratie käme allen zugute!

Dr. Jens Ingwersen, Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion, Bonn Weniger Bürokratie käme allen zugute! Berlin hat eine Entbürokratisierung versprochen. Werden jetzt lästige Vorschriften über Bord geworfen und verstaubte Gesetze entrümpelt? Der ZDS berichtet. Entbürokratisieung, das war eines von vielen Zielen der Bundesregierung bei Amtsantritt vor nunmehr anderthalb Jahren. Zu diesem Thema wurden inzwischen etliche Kommissionen einberufen, Arbeitsgruppen gebildet und Vorschläge ausgearbeitet. Zu jedem neuen Verordnungs- oder Gesetzesvorhaben muss heute der Bürokratieaufwand angegeben werden. Sicher ist es lobenswert, dass der Gesetzgeber sich dieses Ziel immer wieder vor Augen hält. Dennoch bleibt der Eindruck, dass Bürokratie aus Sicht der Praxis oft anders definiert wird als aus Sicht von Behörden. Nachfolgend einige Beispiele dafür, welche Gesetze und Verordnungen derzeit diskutiert werden und wie die Entbürokratisierung in der praktischen Gesetzgebung gehandhabt wird. Salmonellen-Verordnung: Jetzt müssen alle mitmachen Um die Infektionen beim Menschen durch Salmonellen zu senken, sollen die Bestimmungen für alle Stufen der Fleischproduktion verschärft werden. Deutsche Schweinebestände werden seit 2002 durch QS auf Salmonellen überwacht. Immerhin konnten bislang rund 85 % der deutschen Schlachtschweine in QS etabliert werden. Jetzt hat die Bundesregierung nach mehreren Anläufen dem Bundesrat Anfang Dezember 2006 einen Entwurf für eine Salmonellenverordnung zugeleitet. Im Vorgriff auf Bekämpfungsmaßnahmen gemäß EU-Zoonosenverordnung, die für Schlachtschweine ab 2010 verpflichtend eingeführt werden müssen, soll mit der jetzt vorgelegten Verordnung flächendeckend eine Salmonellenüberwachung und -bekämpfung in Mastbetrieben eingeleitet werden. Abweichend vom QS-Programm sollen jedoch kleinere Betriebe verschont bleiben − zumindest vorerst. So gilt die neue Verordnung in den ersten zwei Jahren nur für Betriebe ab 100 Mastplätzen und ab 2009 für Betriebe mit mehr als 50 Mastplätzen. Die Nichtberücksichtigung der kleineren Betriebe ist aus Sicht des ZDS fachlich nicht zu begründen. Denn jeder unkontrollierte Betrieb ist eine Quelle für Kreuzkontaminationen, sei es auf dem Transport oder auf dem Schlachthof. Korrekturbedarf sieht der ZDS auch für die Frist bis zur ersten Kategorisierung der Betriebe. Im Verordnungsentwurf ist lediglich ein Jahr für die Probenziehung vorgesehen, um danach eine erste Statuseinstufung vornehmen zu können. Um jedoch die Anforderungen organisatorisch erfüllen zu können, sind mindestens zwei Jahre Übergangsfrist erforderlich. Schließlich müssen die Abläufe der Beprobung automatisiert werden. Das gilt insbesondere für die geforderte Übermittlung von Informationen zwischen dem beteiligten Mastbetrieb, dem Transporteur, dem Schlachtbetrieb, dem Labor und der Tierarztpraxis. QS zeigt, wie das auf elektronischem Wege funktioniert. Die Verordnung sieht unter anderem ein Begleitpapier für Schlachtschweinelieferungen und einen Probenahmebericht vor. Hier müssen Schnittstellen zu anderen Dokumentationssystemen geschaffen werden. Auch muss eine elektronische Übermittlung und Speicherung der Informationen möglich sein, wobei nicht mehr gefordert werden sollte, als bereits im QS-Programm geleistet wird. Das von QS eingeführte Datenbanksystem hat sich bewährt. Für Betriebe, die in die Kategorie III eingestuft werden, verlangt...