Hubert Grothues, Leitender Kreisbaudirektor, Kreis Borken

Die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB lässt die Entstehung von gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich ungesteuert zu. Eine Steuerung wäre zwar theoretisch über die gemeindliche Bauleitplanung denkbar. Das setzt aber eine umfangreiche Bestands- und Entwicklungs­analyse der Betriebe und ein entsprechendes städtebauliches Konzept voraus. Das ist sehr aufwendig, teuer und rechtlich sehr unsicher und...