Der Fall Straathof hat eine Debatte über Bestandsgrößen ausgelöst. Was bringen Obergrenzen in der Tierhaltung?
Im November 2014 hat der Landkreis Jerichower Land gegen den Schweinehalter Adrianus Straathof ein Tierhaltungsverbot verhängt. Die Kreisveterinäre sollen jahrelang und immer wieder erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt haben. Beanstandet wurden u. a. die Wasserversorgung, die tierärztliche Behandlung und die Größe der Kastenstände, in denen die Sauen nach der Besamung untergebracht sind.
Der Niederländer Straathof gilt als einer der größten Schweinezüchter Europas. Er produziert auf über 20 Standorten zusammen jährlich rund 1,5 Mio. Ferkel. Jetzt vertraut er darauf, dass sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe im weiteren Verfahren aufklären werden.
Insbesondere im Osten hat der Fall Straathof eine Diskussion über die Einführung von Obergrenzen in der Nutztierhaltung entflammt. So stellte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff fest, dass der ländliche Raum mit industriellen Strukturen dieser Größenordnung „überfordert“ werden könne. Es gebe auch für Anwohner eine Schmerzgrenze; das betreffe beispielsweise Themen wie das Transportaufkommen oder die Nitratbelastung im Boden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus schlug vor, an einem Standort maximal 500 Sauen zu halten.
Diese Idee stößt bei vielen auf Verständnislosigkeit und strikte Ablehnung. Lesen Sie dazu vier Meinungen.