1 Beim Tierschutz ­mitgestalten!

Bei den Auflagen zum Tierschutz gibt es noch Gestaltungsspielraum. Hier sollte sich die Branche stärker einbringen. Unstrittig ist: Keinem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch abgesehen davon, dass dieser Grundsatz bereits unterschiedlich ausgelegt werden kann, beginnen die Probleme mit weitergehenden Detailregelungen und deren Interpretation durch den Tierhalter und durch die zuständige Behörde. Um die Umsetzung zu unterstützen und aufwändige juristische Klärungsprozesse zu vermeiden, sind Ausführungshinweise zur Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet worden. Diese bieten in einigen Punkten individuellen Auslegungsspielraum, was positiv zu sehen ist. An dieser Stelle sind die Landwirte gefordert, sich fachlich einzubringen Gruppenhaltung kreativ ­umsetzen Ab 2013 müssen EU-weit alle Sauen in Gruppen gehalten werden. Nach nationalen Ausführungshinweisen können Fressliegebuchten und Fressstände unter bestimmten Bedingungen in Gruppenhaltungssysteme einbezogen werden, wenn die Anforderungen an die Gesamt- und Liegefläche erfüllt werden. Allerdings müssen die Stände von den Tieren frei aufgesucht und verlassen werden können. Für den Fall, dass die Gangbreiten hinter den Ständen (noch) nicht den Anforderungen entsprechen, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2018. Strittig ist, ob ein Verriegeln der Stände während der Fütterungszeit zulässig ist. Da hierdurch die Tiere ungestört Futter aufnehmen können, ohne von anderen Sauen verbissen zu werden, trägt dies zur Ruhe in der Herde bei. Kurz: Es ist nicht zu erwarten, dass die EU-Auflagen zur Gruppenhaltung zurückgenommen werden. Der Spielraum, den die deutschen Landwirte durch die Einbeziehung von Fress-Liege-Buchten erhalten haben, sollte genutzt und nicht leichtfertig aufgegeben werden. Alle Beteiligten sollten Kreativität und Kompromissbereitschaft zeigen, zumal Ausführungshinweise bei Bedarf überarbeitet werden können. Jungebermast weiter optimieren Die betäubungslose Ferkelkastration ist in der Kritik. Dank der Einführung der Schmerzbehandlung als Sofortmaßnahme ist es in vielen EU-Ländern gelungen, die Diskussion zu entschärfen und Zeit zu gewinnen, um eine allseits akzeptable Alternative zu entwickeln. Deutschland favorisiert die Jungebermast. Bis zur generellen Praxisreife ist es allerdings ein weiter Weg, da noch viele Fragen zu klären sind. Dennoch wächst das Interesse verschiedener Marktbeteiligter. Dies zeigt, dass der eingeschlagene Weg zur wissenschaftlichen Absicherung der Jungebermast fortgeführt werden muss. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) bietet inzwischen Fördermittel zur „Entwicklung von Verfahren und Systemen für eine wettbewerbsfähige Ebermast in Deutschland“ an. Die Forschungsschwerpunkte : Züchterische Reduktion der...