Auch in Intensivregionen müssen sich die Veredlungsbetriebe weiterentwickeln können. Kaum ein Wirtschaftssektor ist in den letzten zehn Jahren so rasant gewachsen wie die deutsche Schweinefleischerzeugung. Es wurde in den Neubau sowie in die Modernisierung von Altanlagen investiert. Moderne Ställe tragen zur Verbesserung des Tier- und Umweltschutzes sowie der Arbeitsbedingungen bei. Allerdings häufen sich in letzter Zeit die Proteste gegen den Bau von Schweineställen. Der Widerstand richtet sich gegen befürchtete Geruchsemissionen. Hinzu kommen Einsprüche von Tierschutz- und Umweltgruppen. Diese Entwicklung hat Einfluss auf die Politik und die Verwaltung. So wird zunehmend nach Möglichkeiten gesucht, den Stallbau weiter zu reglementieren. Sollte sich die „politische Landschaft“ verändern, könnten sich die Reglementierungen sogar noch verschärfen. Nicht am privilegierten Bauen rütteln! Seit jeher wird Landwirten das Privileg zugestanden, außerhalb von Wohnsiedlungen auf ihren landwirtschaftlichen Flächen zu wohnen und Wirtschaftsgebäude zu errichten. So können die Flächen ortsnah bewirtschaftet und die Tiere unter direkter Beobachtung versorgt werden. Hinzu kommt der Vorteil für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung, nicht unmittelbar durch Lärm und verschiedenste Emissionen wie Gerüche und Stäube gestört oder beeinträchtigt zu werden. Wenn jetzt überlegt wird, dieses Privileg einzuschränken oder gar zu streichen, dann sind die Konsequenzen nicht genügend bedacht und abgewogen worden. Neben der Konzentration von Emissionen aus der Tierhaltung in einem Gewerbegebiet kommt das Risiko der schnellen Verbreitung von Krankheitserregern hinzu. Nicht zuletzt ist es angesichts einer großen Distanz zwischen Wohngebäude und Tierhaltung schwierig, eine angemessene Betreuung der Tiere zu gewährleisten. Der ZDS meint: Schweineställe in gesonderten Gewerbegebieten zu bauen ist wie eine Art „amtlich verordnete industrialisierte Tierhaltung“. Dies ist ein krasser Widerspruch zum Leitbild einer bäuerlichen Landwirtschaft und daher entschieden abzulehnen. Stickstoff-Leitfaden und Bio-Aerosole: Neue Hürden? Bei den Stallbaugenehmigungen sollen Ammoniak-Emissionen künftig stärker berücksichtigt werden. Grundlage neuer Regelungen ist der Stickstoffdepositions-Leitfaden. Ursprünglich als Hilfestellung für die Beurteilung von Bauvorhaben gedacht, ist der Leitfaden ein derart komplexes Werk, das selbst Experten ihn kaum noch verstehen. Auch wenn sich der Leitfaden nach mehrjähriger Arbeit noch in der Testphase befindet, lässt sich die Entwicklung kaum zurückdrehen. So bleibt nur die Alternative, sich vor jedem Bauvorhaben intensiv mit den Ammoniak-Emissionen zu befassen. Hinzu kommt, dass auch Bio-Aerosole in der Diskussion sind. Mit der Lüftung entweichen Staub und Keime aus Ställen in die Umwelt. Das war schon immer so und gilt für alle Haltungssysteme, insbesondere für solche mit Einstreu. Wann und in welcher Form hierzu Reglementierungen kommen werden, ist noch nicht klar erkennbar. Fest steht lediglich, dass in diesem Bereich früher oder später Auflagen zur Emissionsminderung und damit weitere Kostenbelastungen (u. a. durch Abluftfilter) zu erwarten sind. Der ZDS empfiehlt: Statt juristische Auseinandersetzungen zu riskieren, sollten Bauwillige frühzeitig Experten hinzuziehen, die die Möglichkeiten für den Standort ausloten. Auch sollten die Anwohner unbedingt einbezogen werden, um Ängste und Vorbehalte zu überwinden und Vertrauen zu schaffen. Brandschutz ja, aber … Nachdem das bisherige Spektrum von Genehmigungsauflagen für den Stallbau offensichtlich keinen generellen Investitionsstopp in den Veredlungsregionen bewirkt hat, hat der Landkreis Emsland im letzten Jahr mit der Frage nach dem Brandschutz eine neue Hürde ins Spiel gebracht. Die Vorstellung der Initiatoren geht dahin, innerhalb weniger Minuten alle Tiere aus den Ställen heraus in Sicherheit bringen zu können. Wie dies geschehen soll, z.B. durch die komplette Öffnung von ein oder zwei Außenwänden, ist noch nicht geklärt. In jedem Fall müssen wir damit rechnen, dass diese Diskussion früher oder später zu neuen, kostenträchtigen Reglementierungen führen wird. Hinzu kommt: Für Altgebäude sind entsprechende Maßnahmen nur schwer vorstellbar. Kurz: Auch in puncto Brandschutz ist es sinnvoll, frühzeitig mit den Behörden und örtlichen Feuerwehren zu kooperieren. Praxisferne, überzogene Brandschutz-Auflagen müssen aber schleunigst vom Tisch! Ingwersen