„Ab 2013 gibt es keine Kompromisse mehr!“

Wer keine Prämienkürzung riskieren will, sollte sich intensiv mit den neuen Haltungsauflagenbefassen. SUS hat die wichtigsten Punkte mit Dr. Heiko Janssen, LWK Niedersachsen, diskutiert.SUS: Ab 2013 gilt eine Vielzahl neuer Haltungs-Auflagen. Was bringt die größten Probleme für die Praxis ? Janssen: Der größte Knackpunkt ist die Gruppenhaltung. Denn vor allem in kleineren Betrieben stehen die Wartesauen oft noch in Kastenständen. Hinzu kommt das Verbot der 22-mm-Spaltenböden für Sauen. Auch sie sind in der Praxis noch häufig zu finden. SUS: Oft bieten vorhandene Warteställe auch nicht genug Platz für die Sauen. Janssen: Richtig! Probleme sehe ich vor allem in Betrieben mit Selbstfangbuchten bzw. Kastenständen mit Auslauf. Häufig ist der Laufgang hinter den Boxen nicht breit genug, um die vorgeschriebenen 2,25 m2 Gesamtfläche je Sau zu erreichen. Hierfür benötigen wir z.B. bei doppelreihiger Aufstallung mindestens 2,66 m Gangbreite hinter den Sauen oder zusätzliche Laufflächen. SUS: Lässt sich die Buchtenfläche durch einen hochgelegten Trog steigern? Janssen: Nein! In der Gruppenhaltung zählt nur die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche. Die Anrechenbarkeit eines hochgelegten Trogs bezieht sich nur auf die Einzelhaltung von Sauen. Nieder­sachsen hat diese Regelung zum Beispiel in seinen Ausführungshinweisen verankert. SUS: Gibt es auch Probleme mit der Breite der Kastenstände? Janssen: Die Verordnung macht hierzu keine konkreten Vorgaben. Die Kastenstände oder Selbstfangbuchten müssen aber so breit sein, dass sich die Sauen ungehindert ablegen können. In Niedersachsen haben wir uns bei Sauen auf eine lichte Kastenstandbreite von 70 cm verständigt. Bei Jungsauen bzw. kleineren Sauen genügen 65 cm Breite. Dabei dürfen bis zu 50 % der Buchten für junge Sauen ausgelegt sein. Andere Bundesländer werden diesem Weg vermutlich folgen. SUS: Sind Kastenstände mit Klapptüren auch für die...