Abluftfilter: Hoher Aufwand, hoher Preis

Abluftfilter: Hoher Aufwand, hoher Preis. Der Traum vom neuen Schweinestall lässt sich mancherorts nur verwirklichen, wenn die Abluft gefiltert wird. Welche Systeme gibt es, was leisten sie und was kosten die unterschiedlichen Techniken? Ü ber die Luftqualität in Deutschland wird derzeit viel diskutiert. Städte und Gemeinden stellen an großen Verkehrsadern Messstationen auf und überprüfen mit modernster Technik kontinuierlich den Feinstaubgehalt der Luft. Wo in einem vorgegebenen Zeitfenster zu viel Feinstaub gemessen wird, werden ältere Autos und LKWs mit zu hohem Schadstoffausstoß verbannt. Auch in ländlichen Gebieten bekommt das Thema zunehmend Bedeutung. Allerdings stehen hier nicht die Luftverunreinigungen durch den Auto- und Schwerlastverkehr im Vordergrund, sondern eher die Emissionen aus der Tierhaltung. Steigende Sauen-, Ferkel- und Mastschweinezahlen zwingen einige Gemeinden und Landkreise mit hoher Tierdichte sogar dazu, neue Ställe nur noch mit Abluftfilter zu genehmigen. Der niedersächsische Kreis Vechta ist hier als Beispiel zu nennen. Behörden ziehen Zügel an Aber auch in weniger viehdichten Regionen ziehen die Behörden die Zügel an. So fordern Ämter von bauwilligen Schweinehaltern nicht selten einen Abluftfilter, wenn der neue Stall zu nah an Biotopen, Wäldern oder FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) liegt. Dabei beruft man sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Über diese Gesetze hat der Staat in den letzten Jahren die Anforderungen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft vor zu hohen Belastungen verschärft. Trotz der neuen Umweltschutzvorgaben dürfen Abluftfilter von Genehmigungsbehörden aber nicht grundlos gefordert werden. Denn sie gehören nicht zum allgemeinen Stand der Technik! Vielmehr ist von Behördenseite zuerst zu prüfen, ob die eventuell notwendigen Emissionsminderungen auch durch andere Maßnahmen erreicht werden können. Durch die Erhöhung der Abluftkamine oder durch die Verlagerung des Emissionsschwerpunktes im Betrieb lässt sich das ein oder andere Problem sicherlich kostengünstiger aus der Welt schaffen. Voraussetzungen prüfen Deutet alles auf den Einbau eines Abluftfilters hin, muss der Landwirt selbst überprüfen, ob bei ihm im Betrieb überhaupt die notwendigen Voraussetzungen für die Technik gegeben sind. So ist z. B. der Einbau einer Zwangslüftung nötig. Die Abluft muss zentral bzw. abteilweise gesammelt werden, um durch den Filter nach außen zu gelangen. In frei belüfteten Außenklimaställen lässt sich die Filterung der Stallluft bislang nicht umsetzen. Darüber hinaus ist mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld zu klären, welche Stoffe überhaupt abgefiltert werden müssen. Nicht alle Verfahren sind nämlich in der Lage, Staub, Ammoniak und Gerüche ausreichend zu eliminieren. Auch die notwendige Reinigungsleistung, also die Abscheidegrade, sind zu ermitteln, um die geforderten Leistungen sicher zu erreichen. Bleibt nach intensiver Prüfung aller Alternativen zum Beispiel Verlegung des Stalles an einen anderen Standort nur die Möglichkeit der Abluftreinigung, sollten ausschließlich geprüfte Verfahren eingebaut werden. Weil es nach wie vor keine rechtsverbindlichen Vorgaben für den Betrieb von Abluftreinigungssystemen gibt, dürfen rein rechtlich zwar auch nicht zertifizierte Anlagen eingesetzt werden. Davor ist aber zu warnen, weil zum Beispiel keine gesicherten Daten zur Reinigungsleistung und zur Betriebssicherheit vorliegen. Muss die Anlage auf Anweisung der Genehmigungsbehörde ausgetauscht werden, weil sie die Vorgaben nicht erreicht, wird es für den Landwirt teuer. Seit dem Jahr 2005 zertifiziert die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) die Anlagen auf der Grundlage von Praxismessungen. Im Rahmen dieser Tests müssen die Abluftfilter mindestens 70 % Gesamtstaub und über 70 % des anfallenden Ammoniaks herausfiltern. Gleichzeitig darf die Geruchskonzentration im Reingas das ist die Luft, die am Filterausgang in die Umwelt gelangt 300 Geruchseinheiten pro Kubikmeter (GE/m3) nicht überschreiten. Stallgeruch darf also nicht mehr wahrnehmbar sein. Mehrere Systeme verfügbar Mittlerweile stehen die...