Über das Platzangebot für Schweine wird derzeit verstärkt diskutiert. In Tierwohlprogrammen geht es darum, wie viel Platz wie viel Tierwohl bedeutet. Auch bei Betriebskontrollen wird zunehmend kritisch überprüft, ob den Tieren gemäß ihrer Alters- bzw. Gewichtsklasse genug Buchtenfläche zur Verfügung steht. In diesem Zuge sollten sich die Betriebsleiter ebenfalls vor Augen führen, wie viele Tierplätze baurechtlich vorgesehen sind. Doch die Belegdichte hat auch Auswirkungen auf die biologischen Leistungen und die Tiergesundheit. Denn nur wenn den Schweinen genug Platz, Luftraum sowie Fress- und Tränkeplätze bereitstehen, können sie ihr Leistungspotenzial abrufen. Bei Überbelegung hingegen drohen Wachstumsdepressionen und Krankheiten. Theoretisch kann die Besatzdichte in jedem Stallbereich aus dem Lot geraten. Besonderes Augenmerk gilt allerdings in diesem Fall der Endmast. So definiert die Haltungsverordnung, dass bei Mastschweinen bis zu einem durchschnittlichen Lebendgewicht von 110 kg mindestens 0,75 m2 Buchtenfläche je Tier vorzuhalten sind (siehe Übersicht 1). In der Regel sind die Mastställe nach dieser Vorgabe geplant und gebaut. Bis zur Endmast wachsen die einzelnen Tiere einer Gruppe bzw. Bucht auseinander. Einige Vorläufertiere erreichen bereits 120 kg Lebendgewicht, während die Nachzügler im zweistelligen Gewichtsbereich liegen. Im Normalfall bleibt das Durchschnittsgewicht der Tiergruppe bis zum Verkauf knapp unter 110 kg. Allerdings sind die Verkaufsgewichte in der Mast in den letzten Jahren gestiegen. Denn die Schlachthöfe haben den Zielkorridor für die Schlachtgewichte weiter im Verlauf angehoben und insgesamt verkleinert. Hierdurch kann es kurzzeitig dazu kommen, dass der Grenzbereich für das Durchschnittsgewicht von 110 kg in der Endmastgruppe erreicht wird. Ist diese Gewichtsgrenze nachhaltig überschritten, muss den Tieren laut Haltungs-Verordnung 1 m2 Buchtenfläche je Schwein bereitstehen! Kritisch kann insbesondere die Phase kurz vor der Vermarktung der ersten Vorläufertiere sein. Dies gilt vor allem, wenn die Vorläufer-Gruppe sehr viele Tiere umfasst bzw. sich die Bucht sehr homogen entwickelt hat. Wobei die Situation je nach Verkaufsmanagement des Betriebes unterschiedlich ausfällt. Genauen Aufschluss über die Situation im eigenen Betrieb gibt letztlich nur das Nachmessen im Stall. Relevant ist dabei die Netto-Buchtenfläche. Das heißt: Von der gesamten Buchtenfläche ist der Platzbedarf für Tröge und Futterautomaten abzuziehen. Ausgehend von der Abteilgrundfläche ist zudem der Platz für den Kontroll- bzw. Treibgang sowie für die Stalleinrichtung zu berücksichtigen. Anrechenbar ist nur die Fläche, die dem Schwein in der Bucht effektiv zur Verfügung steht! Im zweiten Schritt gilt es, die Tiergewichte in der Endmastphase zu überprüfen. Die Gewichte der ersten Verkaufsgruppe können anhand der Lebendwiegung zur Vermarktung bzw. der Wiegung im Schlachthof abgeleitet werden. Wichtig ist dann, zum Verkauf der Vorläufer auch das Gewicht der übrigen Tiere in der Bucht zu erfassen. Denn nur so lässt sich ermitteln, wie hoch das Durchschnittsgewicht einer Bucht zu diesem Zeitpunkt ist. Betriebe, die sich hier im Grenzbereich bewegen, sollten als Erstes das Verkaufsmanagement überprüfen. Wichtig ist in erster Linie, dass die Tiere nicht zu schwer verkauft werden. Das gilt insbesondere für die Vorläufer. Denn diese kommen in der Praxis oft zu spät an den Haken. Neben Nachteilen für die Belegdichte verursacht das eine schlechtere Futterverwertung und eventuell suboptimale Schlachtkörper-Klassifizierungen. Übersicht 2 zeigt, wie sich das durchschnittliche Lebendgewicht der Schweine einer 14er-Bucht im Mastverlauf entwickelt. Der Kalkulation liegen praxisnahe Annahmen zugrunde. Bei einem angestrebten Schlachtgewicht von 95 kg und einer Ausschlachtung von 79 % ergibt sich als Ziel das Mastendgewicht von 120 kg. Bei drei Verkaufsterminen in 14-tägigem Abstand leitet sich eine Leistungsdifferenz zwischen den Vorläufern und den Nachzüglern von etwa 200 g täglicher Lebendmassezunahme ab. Auch unter diesen modellhaften Annahmen wird deutlich, dass bei gutem Verkaufsmanagement die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des gewichtsabhängigen Platzangebotes weiterhin einzuhalten sind. So bleibt das mittlere Gewicht der Bucht noch knapp unter 110 kg je Tier, sofern die Vorläufer rechtzeitig mit 120 kg an den Haken kommen. Allerdings wird ebenso deutlich, dass sowohl eine weitere Erhöhung der Schlachtgewichte als auch ein zu spätes Vermarkten, besonders der Vorläufertiere, schnell zu einer Überschreitung der zulässigen Belegdichte führen kann. Auch die schlechtere Ausschlachtung bei der Ebermast ist hier bei gleichem Schlachtgewicht problematisch. Um zu verhindern, dass die Tiere mit zu geringen oder zu hohen Schlacht- bzw. Teilstückgewichten vermarktet werden, sollten die Mäster frühzeitig Probewiegungen ihrer Verkaufstiere durchführen. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Verkaufstermin einzuplanen. Ist die Optimierung der Vermarktung allein nicht zielführend, sind je nach betrieblicher Situation weniger Tiere aufzustallen. Auch im Rahmen der Initiative Tierwohl ist eine Erhöhung des Platzangebotes in der Mast um 10, 20 oder 40 % verankert. Bei 10 % mehr Platz wollen die Initiatoren einen Bonus von 2,80 €/Tier als Ausgleich zahlen. Die Senkung der Belegdichte kann insbesondere für Betriebe mit hohen Kosten für die Gülleabgabe oder Flächenpacht lukrativ sein. Bei mittleren und großen Mastbuchten ist die Erhöhung des Platzangebotes relativ einfach umsetzbar. So sind 10 % mehr Platzangebot erfüllt, wenn der Betrieb z. B. in einer 30er-Bucht nur noch 27 Tiere aufstallt. Komplizierter ist die Lage bei Kleingruppen. So müsste der Mäster bei 13er-Buchten bereits zwei Tiere weniger aufstallen, um 10 % mehr Fläche anzubieten. Rechnerisch sinkt die Belegdichte in diesem Beispiel sogar um mehr als 15 %. Der 2,80 € je Tier umfassende Bonus gleicht jedoch nur 10 % mehr Platz aus. In diesem Fall ist die Bereitstellung von mehr Buchtenfläche vermutlich wenig lukrativ. In der Endmast kann die Belegdichte an Grenzwerte stoßen. Damit drohen Sanktionen bei Betriebskontrollen. Um einen Überblick zu bekommen, sollte der Mäster die Netto-Buchtenfläche sowie die durchschnittlichen Tiergewichte zum Mastende ermitteln. Meist lässt sich der notwendige Spielraum über eine Optimierung der Verkaufstermine erzielen. Unter Umständen ist die Belegdichte bereits beim Aufstallen entsprechend zu senken. Knackpunkt Endmast Es zählt die Nettofläche! Verkaufstermine prüfen! Fazit -Dr. Heiko Janssen, LWK Niedersachsen- Bei steigenden Schlachtgewichten kann die Belegdichte zum Mastende an Grenzen stoßen. Wie lässt sich gegensteuern?