Genug Platz in der Endmast?

Über das Platzangebot für Schweine wird derzeit verstärkt diskutiert. In Tierwohlprogrammen geht es darum, wie viel Platz wie viel Tierwohl bedeutet. Auch bei Betriebskontrollen wird zunehmend kritisch überprüft, ob den Tieren gemäß ihrer Alters- bzw. Gewichtsklasse genug Buchtenfläche zur Verfügung steht. In diesem Zuge sollten sich die Betriebsleiter ebenfalls vor Augen führen, wie viele Tierplätze baurechtlich vorgesehen sind. Doch die Belegdichte hat auch Auswirkungen auf die biologischen Leistungen und die Tiergesundheit. Denn nur wenn den Schweinen genug Platz, Luftraum sowie Fress- und Tränkeplätze bereitstehen, können sie ihr Leistungspotenzial abrufen. Bei Überbelegung hingegen drohen Wachstumsdepressionen und Krankheiten. Theoretisch kann die Besatzdichte in jedem Stallbereich aus dem Lot geraten. Besonderes Augenmerk gilt allerdings in diesem Fall der Endmast. So definiert die Haltungsverordnung, dass bei Mastschweinen bis zu einem durchschnittlichen Lebendgewicht von 110 kg mindestens 0,75 m2 Buchtenfläche je Tier vorzuhalten sind (siehe Übersicht 1). In der Regel sind die Mastställe nach dieser Vorgabe geplant und gebaut. Bis zur Endmast wachsen die einzelnen Tiere einer Gruppe bzw. Bucht auseinander. Einige Vorläufertiere erreichen bereits 120 kg Lebendgewicht, während die Nachzügler im zweistelligen Gewichtsbereich liegen. Im Normalfall bleibt das Durchschnittsgewicht der Tiergruppe bis zum Verkauf knapp unter 110 kg. Allerdings sind die Verkaufsgewichte in der Mast in den letzten Jahren gestiegen. Denn die Schlachthöfe haben den Zielkorridor für die Schlachtgewichte weiter im Verlauf angehoben und insgesamt verkleinert. Hierdurch kann es kurzzeitig dazu kommen, dass der Grenzbereich für das Durchschnittsgewicht von 110 kg in der Endmastgruppe erreicht wird. Ist diese Gewichtsgrenze nachhaltig überschritten, muss den Tieren laut Haltungs-Verordnung 1 m2 Buchtenfläche je Schwein bereitstehen! Kritisch kann insbesondere die Phase kurz vor der Vermarktung der ersten...