Lokale Betäubung ist der beste Weg

Die Ferkelerzeuger müssen auch nach 2018 weiter selbst kastrieren können. Die Lokal-Anästhesie bietet zahlreiche Vorteile.

Dr. Andreas Randt, TGD Bayern

In Sachen Kastration stehen die deutschen Ferkelerzeuger mit dem Rücken zur Wand. Denn ab 2019 ist der Eingriff ohne Betäubung verboten. Und eine Alternative mit breiter Akzeptanz fehlt nach wie vor:

  • Das Marktpotenzial der Ebermast scheint wegen Vorbehalten bei Fleischverarbeitern, Verbrauchern und im Export bei 20 % erschöpft. Hinzu kommen Tierschutzprobleme durch das Penisbeißen und Aufreiten.
  • Die vorübergehende Funktionshemmung der Hoden mit Improvac hat ebenfalls Akzeptanzprobleme. Auch das Penisbeißen tritt weiter auf. Neue Versuche zeigen, dass bei der sogenannten Immunokastration jeder dritte Eber Penisverletzungen erleidet.

Kastration ohne Schmerz?

Sicher ausschließen lässt sich das schmerzhafte Penisbeißen nur bei den Börgen. Denn sie sind nicht in der Lage auszuschachten. Auch vor dem Hintergrund des Tierschutzes sollte die Kastration daher nach 2018 weiter möglich bleiben. Hierbei sind natürlich die Mittel zur effektiven Schmerzausschaltung bzw. Reduktion einzusetzen.

Mit der Narkose und der Lokalanästhesie können zwei Wege beschritten werden. Die Narkose schaltet das Bewusstsein des Tieres aus. Dies macht die Anwesenheit eines Tierarztes unumgänglich. Im Gegensatz dazu ist die lokale Anästhesie bzw. Betäubung ein deutlich kleinerer Eingriff. Denn das Tier bleibt bei vollem Bewusstsein.

Das einzige in Deutschland zulässige Narkoseverfahren beim Schwein ist die Injektion einer Kombination aus Azaperon und Ketamin. Diese schaltet die Schmerzen während und nach der Kastration sehr gut aus (siehe Übersicht 1). Der entscheidende Nachteil ist jedoch die lange Nachschlafphase von bis zu fünf Stunden. Aufgrund des regelmäßigen Milchbedarfs und der hohen Erdrückungsgefahr ist die Injektionsnarkose zur Kastration junger Ferkel nur eingeschränkt geeignet. Bei Ketamin besteht zudem ein erhebliches Missbrauchsrisiko.

Das zweite Narkoseverfahren zur Kastration ist die Maskeninhalation mit Isofluran. Diese ist derzeit nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Die kurze Nachschlafphase von zwei bis drei Minuten...