Wenn der Amtsveterinär kommt

Wer kranke und verletzte Tiere falsch behandelt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Zehn Fragen an Rechtsanwalt Heiner Thölke zu den Konsequenzen.

Heinrich Niggemeyer, SUS

1.Die Veterinärkontrollen haben zugenommen. Was steckt dahinter?

Thölke: Der Tierschutz ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Amtsveterinäre stehen zudem unter öffentlichem Druck. Einige Veterinärbehörden haben personell aufgestockt und kontrollieren intensiver. Die Bereitschaft, Verwaltungs-, Bußgeld- oder strafrechtliche Schritte auf den Weg zu bringen, ist größer geworden.

2.Was ist zu tun, wenn der Amtstierarzt unangemeldet vorbeikommt?

Thölke: Ich rate, ruhig und gelassen zu bleiben, auch wenn es für Sie eine unangenehme Situation ist. Auf keinen Fall darf man in Schockstarre verfallen. Der Amtstierarzt hat das Recht, die Ställe zu betreten und die Tiere zu untersuchen. Sie sollten den Besuch aktiv begleiten.

3.Was ist zu tun, wenn bei einem unangemeldeten Besuch der Betriebsleiter unterwegs ist?

Thölke: Bei Eintreffen des Amtsveterinärs sollte dieser benachrichtigt werden. Kann er binnen einer halben Stunde dazukommen, bittet man den Amtsveterinär, auf ihn zu warten. Ist der Landwirt länger abwesend, sollte der Termin verschoben werden. In einer solchen Situation sollten Familienangehörige und Mitarbeiter nicht den Part des Betriebsleiters übernehmen. Zwar sind sie grundsätzlich verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Sie können aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

4.Sollte der Hoftierarzt...