Außenklima-Ställe: Standorte fehlen

Gesellschaft und Politik fordern Haltungssysteme für mehr Tierwohl. Doch Ställe mit Außenklima stellen hohe Anforderungen an den Standort.

Ewald Grimm, KTBL

Landwirte müssen durch tiergerechte und emissionsarme Ställe die Akzeptanz in der Bevölkerung sichern. Dabei darf die Wirtschaftlichkeit nicht auf der Strecke bleiben.

Vor allem der Tierschutz hat hohe Priorität. In der Schweinehaltung heißt das mehr Platz, geschlossene Liegeflächen, Raufutter, Beschäftigungsmaterial bzw. Einstreu sowie Außenklimareize durch freie Lüftung oder Auslauf.

Gleichzeitig sollen die Umweltbeeinträchtigungen durch die Tierhaltung weiter sinken. Hier sind insbesondere die Erlasse einiger Bundesländer zur Filterpflicht bei mehr als 2000 Mast- oder 750 Sauenplätzen zu nennen. Diese Vorgaben sollen mit der Neufassung der TA Luft künftig bundesweit gelten.

Darüber hinaus müssen alle Betriebe sicherstellen, dass die Nachbarschaft vor Gerüchen und Gesundheitsgefahren durch Staub und Keime geschützt ist. Zudem dürfen die Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme bestimmte Werte nicht überschreiten.

Auch kleinere Ställe betroffen

Diese Vorgaben müssen die Veredlungsbetriebe unabhängig von ihrer Größe und Produktionsweise beachten. Auch kleine nur baurechtlich genehmigungspflichtige Ställe sind betroffen. Hinzu kommt, dass Vorbelastungen durch andere Betriebe mit zu berücksichtigen sind. Mit der geplanten Neufassung der TA Luft sind sogar weitere Verschärfungen angedacht.

Die gleichzeitige Forderung nach mehr Tierwohl und höheren Umweltstandards stellt die Tierhalter vor immense Herausforderungen. Denn bei besonders tiergerechten Haltungsverfahren mit freier Lüftung und Auslauf wird bisher von höheren Emissionen ausgegangen als bei konventionellen Haltungsverfahren. Problematisch sind insbesondere Ausläufe ohne Dach. Allerdings fehlen bisher belastbare Daten sowie praxiserprobte Minderungsmaßnahmen.

Bei Ställen mit freier Lüftung ist es nicht möglich, die Abluft zu bündeln und zu reinigen. So kann das Problem auftreten, dass bei Betrieben mit Filterpflicht frei gelüftete Ställe nicht genehmigungsfähig sind. Selbst, wenn der Betrieb zur Kompensation seine Tierzahl verringert.

Schwierige...