Der Bau eines Güllesilos will gut überlegt sein. Die Behälter müssen lange halten, die Gülle soll einfach aufzurühren und zu entnehmen sein. Zudem sollte eine Abdeckung jederzeit nachzurüsten sein.Der Düngewert der Gülle ist in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Dabei wird es immer lukrativer, den Flüssigmist erst im Frühjahr auszubringen, wenn die Pflanzen die Nährstoffe während der Vegetationsperiode benötigen. Um die Lagerung bis ins Frühjahr hinein zu ermöglichen, ist der Bau von Güllehochbehältern nötig. Unter dem Stall werden dann in der Regel nur noch flache Kanäle eingezogen, und die Gülle wird regelmäßig aus dem Stall in den Behälter umgepumpt. Mehrmonatige Lagerpflicht Wer über den Bau eines neuen Güllebehälters nachdenkt, muss zunächst dessen Größe bestimmen. Dabei sind mehrere Vorschriften zu beachten. Nach der so genannten Jauche-, Gülle-, Silagesickersaft-Anlagenverordnung (JGS-Anlagen-Verordnung), die zum Beispiel in NRW seit Anfang 2009 in Kraft ist, ist eine gesetzliche Mindestlagerdauer von sechs Monaten für jeden Betrieb Pflicht. Je nach Fruchtfolge und Bundesland können diese sechs Monate auf acht bis zehn Monate ausgedehnt werden. Wer in seinem Betrieb ausschließlich Mais anbaut, muss eine zehnmonatige Lagerdauer vorweisen, da die Gülle in dieser Kultur nur von Ende April bis Ende Juni sinnvoll ausgebracht werden kann. In Zusammenhang mit dem Güllebehälterbau ist übrigens zu beachten: Staatliche Zuschüsse werden nur noch dann gewährt, wenn die Lagerdauer mindestens sechs und maximal zwölf Monate dauert. Eine Aufstockung der Tierhaltung darf dabei nicht erfolgen! Neben den gesetzlichen Bestimmungen spielen die betrieblichen Gegebenheiten eine Rolle bei der Frage, wie groß der Behälter sein soll. Bei eigenbetrieb-licher Gülleverwertung und passender Fruchtfolge reicht häufig eine Lagerdauer von neun Monaten völlig aus, um eine vernünftige Gülleausbringung im nächsten Frühjahr zu ermöglichen. Für Betriebe, die Gülle abgeben müssen und dem abnehmenden Partner eine Frühjahrs-ausbringung zusichern wollen, kann allerdings eine zehnmonatige Lagerdauer der richtigere Weg sein. Behältergröße berechnen Gerechnet werden muss je Sauenplatz ohne Aufzuchtferkel mit 4 m³ Gülleanfall pro Jahr, für den Sauenplatz inklusive Ferkelaufzucht bis 28 kg sind es 6 m³ pro Jahr und in der Schweinemast werden 1,5 m³ pro Platz und Jahr angesetzt (siehe Übersicht 1). Zusätzlich ist in der Planung zu berücksichtigen, dass bei offenen Außenbehältern ein so genanntes Freibord von 20 cm vorgeschrieben ist. Der Freibord bezeichnet den Abstand zwischen der Gülleoberfläche und der Behälterkante. Auch muss die Jahresniederschlagsmenge anteilig berücksichtigt werden. Bei zum Beispiel 800 mm Niederschlag sind rund 40 cm zusätzlicher Lagerraum einzukalkulieren. Andere Abwässer, beispielsweise vom CCM-Silo oder den Hof-flächen, müssen zumindest in NRW ebenfalls bei der Lagerkapazitätsberechnung berücksichtigt werden – sofern sie in das Güllelager eingeleitet werden. Für belastete Niederschlagsgewässer gilt ebenfalls eine sechsmonatige Lagerdauer. Verdunstungsmengen dürfen nicht mehr abgezogen werden. Behälterabdeckung mit einplanen Unberücksichtigt bleiben kann der zusätzliche Lagerraum nur dann, wenn der Behälter verschlossen wird. Abdeckungen werden von den Behörden zum Beispiel aus Gründen der Emissionsminderung für Geruch und Ammoniak vorgeschrieben. Weil in Zukunft damit zu rechnen ist, dass immer mehr offene Güllebehälter abgedeckt werden müssen, sollte beim Bau eines neuen Hochbehälters in jedem Fall die Sohlplatte von vornherein statisch so berechnet werden, dass sie eine Abdeckung tragen kann. Das Nachrüsten ist dann einfacher möglich. Mitunter sollte beim Bau sofort die mittlere Tragstütze eingebaut werden. Dann braucht der Behälter nicht gesäubert werden, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Abdeckung versehen wird. Abdeckungen für Güllebehälter werden heute in verschiedenen Ausführungen angeboten. Entweder handelt es sich um feste Zeltdächer oder Schüttmaterialien, die auf der Behälteroberfläche verteilt werden. Die Abdeckung eines 1 200 m3 großen Behälters mit einem Zeltdach kostet rund 18 000 €, das sind 15 € je m3. Die Kosten sinken leicht, wenn der Behälterdurchmesser kleiner ist. In diesem Fall kann die Unterkonstruktion einfacher ausgeführt werden. Zeltdächer sind heute UV-stabil, sie werden mit Spanngurten an der Behälteraußenwand sicher befestigt. Schüttmaterialien wie zum Beispiel Hyperlite (aufgeschäumter Stein oder Blähbeton), Hexacover (sechseckige Kunststoffelemente) oder eine Strohschüttung haben gegenüber Zeltdächern den Vorteil, dass sie deutlich preiswerter sind. Sie weisen allerdings den Nachteil auf, dass die Materialien teilweise mit der Ausbringung verloren gehen und ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Schüttmaterialien liegen zwischen 1,5 und 3 € je m2. Die Kosten einer Abdeckung, das zeigen beide Beispiele, sind nicht unerheblich. Jedoch lassen sich durch die Baumaßnahme auch Kosten einsparen. Bei 700 mm Jahresniederschlagsmenge fallen in einem 15 m großen, abgedeckten Behälter ca. 123 m3 weniger Flüssigkeit an. Wird die Gülle über die Güllebörse abgegeben, lassen sich bei 8 € je m3 so knapp 1 000 € pro Jahr einsparen. Kleinere Durchmesser bieten Vorteile Für alle Behälter gilt, dass mit zunehmender Höhe der Durchmesser reduziert werden kann. Ein geringerer Durchmesser bietet gleich mehrere Vorteile: Das Behälterinnere ist besser und leichter aufzurühren, die Separationsmöglichkeit durch Sedimentation ist etwas stärker ausgeprägt, die geringere Oberfläche bedeutet, dass weniger Niederschlagswasser in der Lagerkapazität vorzuhalten ist und die Emissionen geringer sind. Die dadurch entstehenden größeren Wandhöhen haben allerdings den Nachteil, dass die Befüllung und Entleerung über den Behälterrand – wie sie allgemein vorgeschrieben ist – mit Vakkuumfässern schwieriger wird. Problematisch sind hier die langen Ansaugwege. Behälter mit Wandhöhen von z. B. über 4,50 m Höhe sollten deshalb so beantragt werden, dass sie durch die Behälterwand befüllt und entleert werden können. Genehmigt die zuständige Behörde dies, ist als Sicherheitsmaßnahme in der Regel eine Doppelschieberkonzeption einzubauen, die einen Spindel- und einen Klappschieber hintereinander vorsieht. Der Mehrpreis liegt bei ca. 1 500 €. Ein zweiter, wichtiger Punkt beim Erstellen eines Güllebehälters ist seine dauerhafte Dichtigkeit. Eine besondere Gefahrenquelle ist immer die Verbindungsstelle zwischen der Behälterwand und der Sohle. Die Behörden fordern, dass dieser Bereich einsehbar ist, um ihn auf Undichtigkeiten kontrollieren zu können. In Wasserschutzgebieten müssen Leckerkennungssysteme, z. B. Drainagen unterhalb der Sohle, eingebracht werden, um hier Kontrollen vornehmen zu können. Wer meint, darauf verzichten zu können, könnte eine böse Überraschung erleben. Dann droht die Stilllegung! Beton, beschichteter Stahl oder Edelstahl? Ein Güllebehälter soll möglichst lange halten. Daher kommt der richtigen Materialauswahl besondere Bedeutung zu. Für Außenbehälter werden heute hauptsächlich drei Materialien angeboten: Fertigbetonteile, die auf einer gegossenen Sohle aufgestellt und an den Stoßkanten verfüllt werden. Örtlich gegossene Betonbehälter. Stahlbehälter, entweder komplett aus Edelstahl oder aus verzinktem bzw. beschichtetem Stahlblech. Stahlbehälter bieten den Vorteil, dass sie deutlich einfacher demontiert und auch wieder neu aufgebaut werden können, also nach der Demontage einen Restwert aufweisen. Stahlbehälter können zudem später aufgestockt werden, was bei einem Betonbehälter nicht geht. Betonbehälter können nur abgebrochen werden und sie müssen entsorgt werden. Bei einem Preisvergleich zwischen gegossenen Betonbehältern und Stahlbehältern ergeben sich für ein Behältervolumen bis zu 1 000 m³ derzeit Preisunterschiede von ca. 10 € pro m³ zu Gunsten der Betonbehälter. Mit steigender Behältergröße, z. B. 1 500 m³, verringert sich dieser Unterschied auf ca. 5 € pro m³. Für das Homogenisieren der Gülle vor dem Ausbringen sind Rührwerke im Behälter unerlässlich. Standardmäßig kommen heute elektrisch betriebene Rührwerke zum Einsatz. Zapfwellenmixer sind eher unpraktisch, weil damit ein Schlepper für mehrere Stunden blockiert wird. Auch Rührdüsen haben kaum noch eine Bedeutung. Mit ihnen lassen sich allenfalls kleinere Behälterinhalte homogenisieren. Die Mixer hängen normalerweise an verzinkten Galgen, die höhenverstellbar sowie schwenkbar sind. Die Rührwerke haben in der Regel Anschlusswerte von 10 bis 18 kW je nach Behältergröße. Bei Behältergrößen bis 1 500 m³ reicht ein Rührwerk aus, bei sehr großen Behältern mit mehr als 2 000 m³ sind zwei gegenüber liegende Rührwerke zu empfehlen. Die Flügelform spielt bei Güllemixern eher eine untergeordnete Rolle. Denn anders als beim Einsatz in Biogasbehältern muss die Gülle schnell aufgerührt werden. Hierfür haben sich die bekannten Propellerformen bewährt. Fazit Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens sechsmonatige Lagerdauer für Flüssigmist vor. Um die Gülle während der Vegetation im Frühjahr ausbringen zu können, sollte die Lagerdauer auf neun Monate verlängert werden. Beim Bau der Behälter ist zu beachten: Die Sohlplatte des Behälters sollte statisch so berechnet werden, dass der Behälter mit einer Abdeckung nachgerüstet werden kann. Kleinere Behälterdurchmesser sind u. U. sinnvoll, weil sich die Gülle leichter aufrühren lässt und weniger Regenwasser in den Behälter gelangt. Betonbehälter sind derzeit preislich attraktiver als Behälter aus Edelstahl oder beschichtetem bzw. verzinktem Stahlblech. Dies kann sich allerdings schnell wieder ändern, da die Stahlpreise deutlich gefallen sind. Außerdem gibt es regionale Preisunterschiede. Schweinehalter sollten sich überlegen, anstatt eines großen lieber zwei kleinere Behälter zu bauen. In diesem Fall kann die Gülle mithilfe der natürlichen Sedimentation in ihre Dick- und Dünnfraktion „zerlegt“ werden. Das entlastet die Phosphorbilanz des Betriebes. Für das Aufrühren der Gülle sind elektrische Rührwerke ideal, die an einem Galgen aufgehängt sind und hoch- und runtergefahren werden. Bei mehr als 2 000 m3 Fassungsvermögen müssen zwei Rührwerke eingebaut werden.