Auch in der Mast greifen ab 2013 verschärfte Haltungsauflagen. Hier geht es insbesondere um Spalten-Schlitze, Tränken und Spielmaterial.Bei den ab 2013 verschärften Anforderungen zur Schweinehaltung denken viele Praktiker zuerst an die Gruppenhaltung im Sauenbereich. Doch auch in der Mast zieht der Gesetzgeber die Zügel an. Hierbei stehen drei Punkte im Fokus: Tränken und Spielmaterial lassen sich bei Bedarf meist recht gut nachrüsten. Der Knackpunkt sind aber die Spaltenböden. Denn in älteren Ställen sind oft breitere Schlitzweiten zu finden. Hier bleibt nur der Komplett-Austausch. Konkret lässt die Verordnung ab 2013 nur noch Spaltenböden mit maximal 18 mm Schlitzweite zu. Das ist auf den ersten Blick eine leichte Verbesserung. Denn die alten nationalen Haltungsvorschriften erlauben nur bis zu 17 mm breite Schlitze. Doch Vorsicht! Die bisherige Fertigungstoleranz von bis zu 3 mm wird ab 2013 gestrichen. Effektiv handelt es sich also um eine Verschärfung. Handlungsbedarf gibt es inbesondere in älteren Ställen. Denn bis 1994 wurden meist Spaltenböden mit 19 mm breiten Schlitzen verlegt, die künftig tabu sind. Oft weisen die alterungsbedingt verschlissenen Spalten heute sogar Schlitzbreiten von 20 mm und mehr auf. Doch auch bei jüngeren Ställen können Probleme auftreten. Zwar wurden ab 1994 in der Regel Spalten mit 17-mm-Schlitzen verlegt. Bei mangelhaft gefertigten Elementen kann die künftig zulässige Schlitzbreite aber durchaus überschritten sein. Dies gilt auch für die Spaltenelemente im Bereich der Tröge bzw. Automaten. Denn sie unterliegen besonders starkem Verschleiß. Eine weitere Problemzone ist der Stoßbereich der Spalten-Elemente. Hier hängt das Schlitz-Maß stark davon ab, wie genau die Elemente verlegt sind. Liegen die Spaltenböden zum Beispiel leicht verkantet oder nicht ganz eng aneinander, kann die zulässige Schlitzbreite auch bei neueren Ställen überschritten sein. Insgesamt ist der Umrüstbedarf also groß. Viele Praktiker haben den Austausch der Spaltenböden aber bislang hinausgeschoben, weil der Umbau sehr zeit- und kostenintensiv ist. Doch was passiert bei Kontrollen? Die ersten Probleme dürften bei den QS-Kontrollen auftreten. Denn sie haben das engste Prüfnetz. Die QS-Prüfungen laufen bis Ende 2012 nach aktuellem Rechtsstand. Mehr als 18 mm Spaltenweite werden bereits bemängelt. Sollte es 2013 zu einem QS-Nachaudit kommen, werden zu weite Schlitzbreiten strenger bewertet. Da hilft auch die bessere Benotung vor der Jahreswende nichts. Sind die Spalten deutlich zu weit, kaputt, voller Scharten und zeigen sich Fundamentschäden bei den Schweinen, ist das Tierschutz-relevant. Ein Tierschutz-relevanter Mangel ist ein K.-o.-Kriterium. Das heißt: Der Betrieb verliert vorübergehend seine QS-Anerkennung – mit Konsequenzen bei der Vermarktung. Zudem muss der Mäster binnen weniger Wochen neue Spalten nachrüsten. Dies ist im belegten Schweinestall aber praktisch unmöglich. Ein erfolgreiches QS-Audit vor 2013 hilft auch nicht, wenn die Kreisordnungsbehörde vor der Tür steht. Wahrscheinlich wird bei über 18 mm Spaltenweite eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. Die Behörde kann eine Verwarnung aussprechen oder ein Bußgeld von bis zu 25 000 € verhängen. In der Regel wird sie die Nachbesserung verlangen und einen erneuten Besuch ankündigen. Hier kann sich niemand mit Nichtwissen herausreden. Denn die Haltungsvorgaben gelten bereits seit 2006. Ende dieses Jahres läuft nur die 7-jährige Übergangsfrist aus. Zudem muss die Kreisordnungsbehörde den Verstoß gegen die Cross-Compliance-Regeln (CC) wahrscheinlich melden. Denn im Hinblick auf den Druck aus Brüssel und die aktuellen Tierschutzdebatten wird sich jeder Kontrolleur absichern wollen. Dann stehen 1 bis 5 % Kürzung der Betriebsprämie zur Debatte. Im Wiederholungsfall geht es um 10 % der Prämien. Danach wird es kritisch: Im erneuten Wiederholungsfall kann die Behörde einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Tierschutz feststellen. Dann wäre das gesamte Geld aus Brüssel weg! Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat das zuständige Landesamt sowie die Kreise Anfang diesen Jahres schriftlich auf die Überprüfung der ab 2013 gültigen Haltungsanforderungen hingewiesen. Das Papier enthält auch den Hinweis, dass die neuen Vorgaben CC-relevant sind. Fakt ist: Bei den Spaltenschlitzen gibt es keine Kompromisse mehr. Wer unsicher ist, ob seine Böden den Vorgaben entsprechen, sollte nachmessen. Hierbei gilt: Der Entgratungswinkel gehört nicht zum Schlitz. Das heißt, die Schlitzweite wird unter der Entgratung gemessen. Hierfür nutzt man eine Schieblehre. Ein Metermaß ist zu ungenau. Auch wenn viele Mäster an den oft kaum abgenutzten, alten Spaltenböden hängen – die Zeit drängt! Denn die Spaltenhersteller melden schon jetzt Lieferzeiten von drei Monaten und mehr – Tendenz steigend. Wer jetzt bestellt, kann im Sommer umrüsten. Die inoffizielle Frist läuft bereits Ende September ab. Wer danach umrüstet und neu einstallt, hat diese Abteile noch über das Jahresende belegt und verstößt dann gegen die Vorgaben! Am besten bestellen Sie die neuen Spaltenböden sofort! Dabei besteht die Wahl zwischen den bisherigen Böden mit 17-mm-Schlitzen und den neuen Böden mit 18 mm Schlitzweite. Allerdings muss man den Wegfall der Fertigungstoleranz beachten. Es ist daher zu empfehlen, die 17-mm-Variante einzubauen. So hat man indirekt eine Fertigungstoleranz eingebaut. Die Aufbewahrung der Lieferzettel ist zu empfehlen, um zum Beispiel bei Kontrollen belegen zu können, dass man 17-mm-Spalten eingebaut hat. Beim Kauf sollte man unbedingt darauf achten, dass die Elemente an den Kanten sauber entgratet und lange genug abgelagert sind. Wichtig ist zudem, dass die Spaltenböden sorgsam transportiert und verlegt werden. Denn auch abgesprungene Kanten können zu weite Schlitze verursachen. In puncto Spaltenboden sollte man ebenfalls an Pachtställe denken. Den Pächtern kann man nur empfehlen, einen Blick in den Pachtvertrag zu werfen. Wer ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich? Bevor ein Rechtsstreit losgeht, sollte man frühzeitig das Gespräch suchen. Wenn der Verpächter für die Sanierung zuständig ist, sollte man ihn rechtzeitig auf lange Lieferzeiten bei den Stalleinrichtungen hinweisen. Außerdem hält man die wichtigsten Punkte aus dem Gespräch am besten kurz schriftlich fest. Es trifft alte und neue Ställe Was droht bei Kontrollen? Spaltenboden jetzt ordern! Pachtställe nicht vergessen Für je zwölf Tiere muss mindestens eine Tränke zur Verfügung stehen. Den Schweinen ist veränderbares Beschäftigungsmaterial bereitzustellen. Spaltenböden dürfen maximal 18 mm Schlitzweite aufweisen. -Fred Schnippe, SUS-