QS und die staatliche Datenbank haben Auswertungen zum Antibiotika-Einsatz versandt. Jetzt müssen die Praktiker prüfen, wo sie stehen.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Einsatz von Antibiotika stärker unter die Lupe zu nehmen. Ende 2012 hat QS damit begonnen, die Antibiotika-Gaben abzurufen. Vor einem Jahr kam mit der staatlichen Datenbank ein weiteres Kontrollsystem hinzu. Inzwischen haben Landwirte und Tierärzte Wege gefunden, die Informationen an beide Datenbanken zu übermitteln.
Jetzt hat QS erste Auswertungen an die Betriebe verschickt. Auch die staatliche Datenbank hat angekündigt, die Landwirte zu informieren, wie sie im Vergleich zu Berufskollegen stehen.
SUS steigt anhand der QS-Auswertungen in das Thema ein. Auch wenn es Unterschiede zwischen den Kontrollsystemen gibt, lassen sich die Konsequenzen für beide Systeme ableiten.
Gruppenbehandlung treibt Index hoch
Wie Praktiker die Antibiotika-Daten einordnen müssen, zeigt das aktuelle SUS-Interview.
Kürzlich hat QS die Schweinehalter über ihren Therapie-Index informiert. Wie sind die Zahlen einzuordnen?
Burfeind: Die Auswertungen beziehen sich auf den Berichtszeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2014. Insgesamt ist die Mitteilung durch QS als erster Orientierungswert zu verstehen. Denn maßgeblich ist aus Sicht des Gesetzgebers letztlich die staatliche Antibiotika-Datenbank. Und insbesondere bei der Erfassung des Tierbestandes unterscheiden sich beide Datenbanken.
Wie können die Praktiker ihren Therapie-Index vergleichen?
Burfeind: Zur Einordnung des eigenen Betriebes gibt QS zwei Kennzahlen an. Der Median ist der Wert, unter dem 50 % aller Betriebe liegen. Die zweite Kennzahl ist das 3. Quartil. Unter diesem Wert liegen 75 % aller Betriebe. Der Median ist mit gewissen Einschränkungen mit der Kennzahl 1 des staatlichen Kontrollsystems zu vergleichen. Das von QS veröffentlichte 3. Quartil entspricht dann der Kennzahl 2 im staatlichen System. Nicht verwechseln darf man die beiden Kennzahlen mit dem ebenfalls von QS ausgewiesenen „durchschnittlichen Therapie-Index“.
Wie stabil sind die ermittelten Daten?
Burfeind: Insgesamt scheint der von QS berechnete durchschnittliche Therapie-Index für die Schweinemast recht stabil zu sein. Hingegen ist bei den Saugferkeln und in der Ferkelaufzucht künftig noch mit schwankenden Index-Werten zu rechnen.
In welchen Bereichen zeichnet sich ein hoher Antibiotika-Einsatz ab?
Burfeind: Als Maßstab dient hier der ermittelte Median. Bei QS verzeichnen die Mast mit 2,06 und die Sauen mit 1,05 einen geringen Index. Deutlich höher ist der Index bei den Aufzuchtferkeln (12,26) und Saugferkeln (15,74). Eine Ursache ist vor allem in metaphylaktischen Behandlungen beim Kastrieren und Kupieren zu sehen. Ein weiterer Grund ist, dass in der schwierigen Aufzuchtphase öfter Erkrankungen auftreten. Gleichwohl gibt es Ferkelerzeuger, die bei hoher Leistung mit wenig Antibiotika auskommen.
Welchen Einfluss haben Gruppen- und Einzelbehandlungen?
Burfeind: Einen hohen Index bekommen vor allem Betriebe, die oft Gruppenbehandlungen z. B. als Einstallmetaphylaxe durchführen. Da hier alle Tiere über mehrere Tage behandelt werden, steigt der Therapie-Index mit jedem behandelten Tag um eins. Weiterhin ist zu beachten, dass jeder Wirkstoff des Arzneimittels separat zählt. Verwendet man z. B. ein Präparat mit zwei Wirkstoffen über drei Tage, sind dies sechs Behandlungstage. Einzelbehandlungen haben nur einen geringen Einfluss auf den Index.
Kann ein hoher Therapie-Index auch auf Eingabe-Fehlern beruhen?
Burfeind: Ja! Durch den Termindruck herrschte Ende des letzten Jahres große Verunsicherung. So haben einige Tierhalter sowohl QS als auch ihren Tierarzt als Dritten mit der Meldung beauftragt. In diesem Fall wurden alle Arzneimitteldaten doppelt erfasst. Da die QS-GmbH die Daten ohne ein Behandlungsdatum an die HIT-Datenbank weitergegeben hat, ist keine Plausibilitätskontrolle vonseiten der Behörden möglich.
Haperte es auch an der Zuordnung?
Burfeind: Ja! So kann es in Kombibetrieben vorgekommen sein, dass Medikamente irrtümlich anderen Produktionsrichtungen oder VVVO-Nummern zugeordnet wurden. In Mastbetrieben mit Stall-Rein-Raus kann auch das Problem vorliegen, dass in einem Halbjahr zweimal, in dem nächsten nur einmal eingestallt wird. Das bedingt eine ungleiche Verteilung der Behandlungshäufigkeit. Denn zu Beginn der Mast muss in der Regel häufiger behandelt werden als gegen Ende.
Was können weitere Fehler-Quellen sein?
Burfeind: Bei jeder Dateneingabe entstehen Fehler. Angesichts der gesetzlichen Verschärfung ist auf eine penible Dateneingabe zu achten. So kann eine fehlende Null bei Einstallung von 1 000 Ferkeln schnell den Index in die Höhe treiben. Weiterhin darf die Wartezeit nicht mit der Wirkzeit verwechselt werden. Auch Präparate mit nur einem Wirktag haben oft zweistellige Wartezeiten. Eine Verwechselung hat dann schnell große Konsequenzen.
Lassen sich Fehleingaben korrigieren?
Burfeind: Ja, dies ist generell möglich. Die Umsetzung ist aber oft schwierig. So können Probleme auftreten, wenn QS und der Tierarzt doppelt gemeldet haben. Denn hier kann die Behörde wegen des fehlenden Behandlungsdatums bei der QS-Meldung keine Plausibilitätsprüfung durchführen. Weiterhin kann der Landwirt keine eigenen Eintragungen in der Datenbank machen, wenn er die Meldung an Dritte, QS oder den Tierarzt, übertragen hat. Der Landwirt kann dann auch keine Korrekturen durchführen. Sollten Eingabefehler die Ursache für die Überschreitung der Kennzahl 2 sein, muss der Betriebsleiter dies der zuständigen Behörde nachvollziehbar und schriftlich darlegen.
Was ist zu tun, wenn bislang keine Daten gemeldet wurden?
Burfeind: Betriebe ohne Datenmeldung wurden von der Behörde aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Die Werte werden dann zwar nicht mehr für die Berechnung der Kennzahlen 1 und 2 herangezogen. Doch die Behörde hat die Möglichkeit, die betriebliche Therapie-Häufigkeit zu berechnen und den Tierhalter somit einzuordnen.
Kann ein hoher Therapie-Index bei QS zu Sanktionen führen?
Burfeind: Im Moment sieht QS keine Sanktionen vor. Schließlich fehlte den Tierhaltern bisher jeglicher Vergleich. Vielen ist vielleicht gar nicht bewusst, dass sie mehr Antibiotika einsetzen als ihre Berufskollegen. In diesem Punkt ist die Änderung des Arzneimittelgesetzes sinnvoll. Denn sie schafft die direkte Vergleichbarkeit der Betriebe. Ob ein hoher Therapie-Index bei QS langfristig zu Sanktionen führt, ist schwer absehbar. Fest steht: Gesundheitliche Einstufungen können zu Problemen in der Vermarktung führen. Dies zeigen jüngste Preisabzüge für Schweine der Salmonellenkategorie 3.
Wie ist der weitere Zeitplan bei der staatlichen Datenbank?
Burfeind: Ende Februar mussten die Behörden die betrieblichen Therapie-Häufigkeiten an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden. Die Therapie-Häufigkeit ist bereits für jeden Betrieb in HIT abrufbar und damit mit der Zahl von QS vergleichbar. Bis Ende März musste das Bundesamt dann die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 veröffentlichen. Jetzt ist zu prüfen, ob diese mit dem von QS ermittelten Median und dem 3. Quartil übereinstimmen.
Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen sieht die staatliche Datenbank vor?
Burfeind: Bei Überschreitung der Kennzahl 1 muss der Betrieb den Hoftierarzt hinzuziehen. Mit ihm sind die Ursachen für die hohe Therapie-Häufigkeit und Gegenmaßnahmen zu besprechen. Liegt der Betrieb oberhalb der Kennzahl 2, ist mit dem Tierarzt ein schriftlicher Maßnahmenplan zur Einsparung von Antibiotika zu erstellen und der Behörde zuzusenden.
Und wenn Betriebe wiederholt auffallen?
Burfeind: Die Tierhalter können schnell unter Druck geraten. Denn alle sechs Monate erfolgt eine erneute Einstufung. Kritisch wird es vermutlich, wenn der Betrieb mehrfach die Kennzahl 2 überschreitet. Wie dann vorzugehen ist, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Im ersten Schritt wird sie insbesondere den Maßnahmenplan bewerten. Bei anhaltenden Problemen kann die Behörde z. B. anordnen, dass Antibiotika nur noch durch den Tierarzt verabreicht werden dürfen. Im Extremfall kann die Tierhaltung für maximal drei Jahre untersagt werden.
Viele Praktiker haben Sorge, dass der Druck auf sie massiv steigt.
Burfeind: Das ist nachvollziehbar. Denn die staatliche Überwachung führt dazu, dass weniger Antibiotika zum Einsatz kommen. Betriebe mit gesundheitlichen Problemen haben es daher trotz großer Anstrengungen immer schwerer, nicht im oberen Quartil zu landen. So werden stets 25 % der Betriebe schlechter sein als ihre Berufskollegen. Da es nicht möglich sein wird, den Antibiotika-Verbrauch auf Null zu senken, wird das Gesetz nach fünf Jahren evaluiert. Dabei muss eventuell nachgebessert werden, um die Tiergesundheit nicht zu gefährden.
Der größte Hebel wäre der Verzicht auf die Einstallbehandlung. Ist das immer möglich?
Burfeind: Gerade bei Einstallbehandlungen sollte man mit dem Tierarzt überprüfen, ob es Alternativen gibt. Führt kein Weg daran vorbei, heißt es „ganz oder gar nicht“. So ist den Vorgaben der Behandlungsanweisung unbedingt zu folgen.
Auf keinen Fall darf der Betrieb die Therapiedauer verkürzen. Denn das steigert das Risiko der Resistenzbildung. Die Angst vor einer hohen Therapie-Häufigkeit darf auch nicht dazu führen, dass kranke Tiere nicht adäquat behandelt werden. Der Gesetzgeber weist explizit darauf hin, dass Tiere jederzeit die notwendige arzneiliche Versorgung erhalten müssen.