Mit der Antibiotika-Datenbankder QS-GmbH sind viele Schweinehalter bereits in Kontakt gekommen. So wurde schon Ende 2012 mit der Datenerfassung in den Mastbetrieben begonnen. Mitte letzten Jahres hat QS die ersten Auswertungen präsentiert. Jetzt kommt mit der staatlichen Antibiotika-Datenbank parallel ein zweites Kontrollsystem hinzu. Den Startschuss hierfür gab die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im April in Kraft tritt. Bis 1. Juli müssen die ersten Stammdaten der Schweinebetriebe vorliegen. Beide Datenbanken verfolgen dasselbe Ziel: Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung soll transparenter werden und insgesamt sinken. Dies soll die Lebensmittelsicherheit verbessern und das Auftreten von Resistenzen im Humanbereich vermindern. Der politische und gesellschaftliche Druck, hier schnell etwas zu bewegen, sind enorm. Doch mit der lückenlosen Kontrolle antibiotischer Behandlungen beschreiten sowohl QS als auch die Bundesregierung absolutes Neuland. Und viele Detailfragen sind nach wie vor offen. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei den Hoftierärzten und Landwirten. Denn sie müssen die Datenbank mit Leben füllen und die Konsequenzen tragen. Aus Sicht der Praktiker gibt es insbesondere drei Knackpunkte: Dass die Bundesregierung jetzt parallel zu QS eine weitere Datenbank für Antibiotika aufbaut, verschärft die Lage zusätzlich. Denn bislang ist unklar, welche der beiden Datenbanken künftig maßgeblich für die Praxis sein wird. Offen ist auch, ob und in welcher Form die beiden Datenbanken in Zukunft zusammenarbeiten können. Bislang gibt es lediglich eine Absichtserklärung, dass man Doppeleingaben vermeiden will. Grundsätzlich ist eine Kopplung der Antibiotika-Datenbanken von QS und der Bundesregierung durchaus denkbar. Denn beide Kontrollsysteme sind relativ ähnlich aufgebaut. Beim Kontroll-System von QS steht die Datenbank vetproof im Mittelpunkt (siehe Übersicht 1). Hierbei handelt es sich um eine zentrale, bundesweit geführte Datenbank. Der Betreiber unterhält verschiedene Datenbanken, u. a. auch die für das Salmonellen-Monitoring. Die QS-Datenbank für Antibiotika wird über die Bündler mit den Stammdaten der Schweinebetriebe gespeist. Hierzu gehört neben der Adresse des Tierhalters insbesondere der Tierbestand sowie sämtliche Zu- und Abgänge. QS kann dabei auf die im System enthaltenen Basisdaten der Mäster zurückgreifen. Rund 80 % der gut 24 000 QS-Mäster haben die Freischaltung für die Antibiotika-Datenbank vollzogen. Für die Eingabe der eingesetzten Antibiotika in die QS-Datenbank sind die Hoftierärzte verantwortlich. Bislang haben sich gut 1 650 Tierärzte bei vetproof registriert. Knapp 95 % von ihnen haben die notwendige Verpflichtungs-Erklärung unterzeichnet. Um die Dateneingabe zu erleichtern, können sich die Tierärzte über ihre Praxis-Software mit der QS-Datenbank verbinden. Bis die Schnittstellen reibungslos arbeiten, sind aber etliche Vorarbeiten zu leisten. Neben der Dateneingabe können die Hoftierärzte die Eingaben zu ihren Kundenbetrieben abrufen. Auswertungen sind aber nicht möglich. Anhand der Eingaben ermittelt die Datenbank für jeden Einzelbetrieb den sogenannten Therapie-Index. Kurz gesagt, stellt diese Kenngröße die eingesetzte Antibiotika-Menge dem durchschnittlich im Betrieb anwesenden Tierbestand gegenüber. Die Zugriffsrechte auf alle Daten und Auswertungen hat die QS-GmbH. Sie will künftig die Landwirte vierteljährlich über ihre persönlichen Ergebnisse informieren. Die Mäster sehen dann, wie sie im Vergleich zum Durchschnitt der Betriebe stehen. Bei Bedarf muss der Landwirt mit seinem Tierarzt Maßnahmen zur Optimierung des Antibiotika-Einsatzes einleiten. Wie Betriebe mit hohem Therapie-Index künftig konkret reagieren müssen und welche Sanktionen drohen, ist im Detail noch nicht geklärt. Fest steht: Seit September 2013 besteht für QS-Mäster die Meldepflicht für die Antibiotika-Datenbank. Seit Januar 2014 kann die fehlende Dateneingabe zur Sperrung bei QS führen. Dennoch läuft die Dateneingabe noch nicht im gewünschten Umfang. Bei der staatlichen Datenbank ist noch keine Arzneimittel-Eingabe erfolgt. Denn die AMG-Novelle steckt nur den Rahmen für das Kontrollsystem ab. Die Umsetzung soll eine Durchführungs-Verordnung regeln. Diese wird derzeit erarbeitet. Basis des staatlichen Kontroll-Systems ist ebenfalls eine zentrale, bundesweit geführte Datenbank. Diese soll die wesentlichen Stammdaten der Betriebe automatisch aus der Hit-Datenbank übernehmen. Unter Umständen sind weitere Daten von Hand einzugeben. Für die Eingabe der Verschreibungen sind laut AMG die Landwirte verantwortlich. Sie können die Eingabe der Antibiotika-Daten aber an die Tierärzte deligieren. In diesem Fall muss der Landwirt aber schriftlich versichern, dass er sich an die tierärztlichen Anweisungen hält. Laut AMG soll die erste Eingabe der antibiotischen Anwendungen ab 1. Juli 2014 starten. Das staatliche Monitoring ermittelt als Kenngröße die Therapie-Häufigkeit. Sie stellt – ähnlich wie QS – die Antibiotika-Mengen dem Tierbestand gegenüber. Die Berechnung weicht aber zum Teil vom Rechenweg des QS-Systems ab. Die Therapie-Häufigkeit ist daher nicht vergleichbar mit dem Therapie-Index! Zugriff auf die staatliche Datenbank hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Es ermittelt halbjährlich für jeden Betrieb die Therapie-Häufigkeit und teilt sie dem Landwirt mit. Zudem ermittelt das BVL anhand aller antibiotischen Anwendungen bundesweite Kennzahlen zur Therapie-Häufigkeit und veröffentlicht sie im Bundesanzeiger. Die Landwirte müssen dann prüfen, ob sie oberhalb der bundesweiten Kennzahlen liegen. Bei Bedarf sind mit dem Tierarzt Maßnahmen zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes zu starten. Die 25 % Betriebe mit dem höchsten Antibiotika-Einsatz müssen u. a. einen schriftlichen Optimierungs-Plan vorlegen. Das AMG stattet die Behörden mit umfangreichen Mitteln zur Durchsetzung der Antibiotika-Minimierung aus. Wobei mit der Umsetzung vor Ort die Amtstierärzte betraut werden. Die Veterinäre können u. a. Ergänzungen im Antibiotika-Reduktionsplan, Verbesserungen der Haltungsbedingungen oder die alleinige Verabreichung von Antibiotika durch den Hoftierarzt anordnen. Bei wiederholter Überschreitung der Kennzahl kann der Amtstierarzt die Stilllegung der Tierhaltung fordern. Die Beurteilung der Lage wird für die Amtstierärzte aber nicht leicht. Denn sie kennen die Betriebe zunächst nur vom Papier. Vor gut einem Jahr hat QS die Antibiotika-Datenbank gestartet. Jetzt kommt die staatliche Datenbank hinzu. Die Pflicht zur Dateneingabe verursacht einen erheblichen Mehraufwand. QS hat sich vor allem zum Ziel gesetzt, Informationen zum Antibiotika-Einsatz für die System-Teilnehmer aufzubereiten und die Hoftierärzte bei Minimierungskonzepten zu unterstützen. Hingegen steht beim staatlichen System die Kontrolle und Senkung des Antibiotika-Einsatzes im Vordergrund. Jetzt muss geklärt werden, wie die Datenbanken kooperieren können. Denn Doppeleingaben sind tabu. Erheblicher Zeitaufwand Bald zwei Datenbanken QS: Zentrale Datenbank ist Herzstück Startschuss für staatliche Datenbank Fazit Die Meldepflicht für alle Tierbewegungen und Behandlungen verursacht einen erheblichen Zeitaufwand. Dies trifft vor allem die Hoftierärzte. Die Daten müssen auf Richtigkeit geprüft und verwaltet sowie die Zugriffsrechte vergeben werden. Kritiker sprechen von einem bürokratischen Monster. Die alleinige Bewertung des Antibiotika-Einsatzes anhand einer Kennzahl kann zu falschen Rückschlüssen führen. Denn das Spektrum der Betriebe ist groß. Daher sind stets die individuellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Fachleute sehen zudem die effektive Behandlung erkrankter Tiere in Gefahr. Denn möglicherweise zögern die Betriebe notwendige Behandlungen hinaus oder versuchen ganz darauf zu verzichten, um keine schlechte Bewertung im Antibiotika-Monitoring zu riskieren. -Fred Schnippe, SUS- Neben QS baut auch der Staat eine Antibiotika-Datenbank auf.Droht ein bürokratisches Monster?