Achtung bei Gülle auf Frost!

Fachleute empfehlen die Bodenbeschaffenheit frühzeitig vor der Gülleausbrigung zu prüfen.

Ab dem 1. Februar darf wieder Gülle auf bestellten Flächen ausgebracht werden. Früher wurde dabei mitunter Nachtfrost genutzt, um die Befahrbarkeit zu verbessern und den Boden zu schonen. Vorsicht! Das ist inzwischen nach einer Klärung mit der EU verboten.
Aus diesem Grund sagt der Gesetzgeber, dass bei folgenden Gegebenheiten keine Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist, Kompost sowie stickstoff- und phosphathaltige Mineraldünger ausgebracht werden dürfen:

  • Der Boden darf nicht wassergesättigt sein. Ist er wassergesättigt, nimmt er kein weiteres Wasser mehr auf. Erkennbar ist dies daran, dass auf freier, ebener Fläche - nicht in den Fahrspuren! - Wasserlachen entstehen. Beim Kneten des Bodens in der Hand tritt Wasser aus den Poren.
  • Der Boden darf nicht überschwemmt sein.
  • Der Boden darf nicht gefroren sein.
  • Der Boden darf nicht schneebedeckt sein.


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