Australien entzieht Tierrechtlern Gemeinnützigkeit

Tierrechtler, die australische Farmerfamilien z. B. bedrohen, sollen keine Steuervergünstigungen mehr erhalten.

Australiens Regierung hat vergangene Woche neue Vorschriften erlassen, nach denen radikalen Tierschutzorganisationen, die Bauernfamilien belästigen, einschüchtern oder ausspionieren, der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird. „Extreme Aktivisten, die gesetzestreue australische Landwirte ins Visier nehmen, können für ihre Spendenaktionen keinen steuerfreien Status mehr beanspruchen“, stellte Australiens Landwirtschaftsminister und Vizevorsitzender der Nationalpartei, David Littleproud, zufrieden fest.

Gut sei, dass nun ein breiteres Spektrum verbotener Verhaltensweisen zum Verlust von Steuervergünstigungen führe. Dazu zählten Hausfriedensbruch, unbefugtes Betreten von Eigentum, Sachbeschädigung oder Vandalismus sowie die Androhung von Gewalt. Dem Minister zufolge gelten die verschärften Regeln für die Aberkennung des Wohltätigkeitsstatus auch für alle Organisationen, die andere Gruppen bei ihrem illegalen Treiben gegen Landwirte fördern oder unterstützen.

„Aktivisten, die das Gesetz selbst in die Hand nehmen, werden es jetzt schwieriger haben, ihre illegalen Operationen zu finanzieren“, betonte Littleproud. Er sei sich sicher, dass dies auf Zustimmung der Farmer treffe, die der realen Gefahr von Angriffen und Zerstörung ihres Eigentums ausgesetzt seien. Ganz zu schweigen von den ernsthaften Risiken bei Farmbesetzungen oder Stalleinbrüchen für die Biosicherheit und den Tierschutz, die diese „sinnlosen Extremisten“ mit sich brächten.

Der nationale Bauernverband (NFF) teilte mit, dass er Proteste akzeptiere, wenn diese rechtmäßig und respektvoll seien. NFF-Geschäftsführer Tony Mahar kritisierte jedoch, dass einige „radikale Anti-Farm-Randgruppen“ beschlossen hätten, ihre Ansichten durch unbefugtes Betreten, Belästigungen und Gefährdungen von Bauernfamilien und ihren Mitarbeitern auszudrücken. „Zu oft widerspricht das Verhalten dieser Gruppen völlig den hohen Standards, die von einer eingetragenen gemeinnützigen Organisation gefordert werden“, stellte Mahar fest.

Einzelne Staaten hätten darüber hinaus auch erhöhte Strafen, einschließlich hoher Geldbußen und Gefängnisstrafen, für solchen anti-landwirtschaftlichen Aktivismus vorgeschlagen oder sogar schon eingeführt.