Belgien: Schweinehaltung in ehemaliger ASP-Zone wieder möglich

Der Ministerialerlass erlaubt wieder die Schweinehaltung in den von der ASP betroffenen Gebieten.

In Belgien dürfen Betriebe aus dem ehemaligen ASP-Restriktionsgebiet wieder Schweine halten. Dies geht aus einem Ministerialerlass hervor, der in Kraft tritt. Landwirte aus der Region Gaume, die 2018 ihre Schweine vorbeugend keulen mussten, können ab jetzt ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.

Neben dieser Genehmigung für den Wiederaufbau der Schweinebestände erlaubt der Ministerialerlass eine weitere Rückkehr zur Normalität, die den gesamten belgischen Schweinesektor betrifft: Es ist nun wieder möglich, unter Einhaltung der Vorschriften und der einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen Schweine unterschiedlicher Herkunft auf ein und dasselbe Fahrzeug zu verladen. Dies gilt sowohl für Schlacht- auch für Zuchtschweine. Ebenso ist es wieder gestattet, Zuchtschweine in verschiedenen Betrieben abzuladen.


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