Berlin erweitert Normenkontrollklage

Das Bundesland prangert die zu langen Übergangszeiten für die Kastenstandhaltung an.

Das Land Berlin hat seine bereits im Januar 2019 eingereichte Normenkontrollklage gegen zentrale Haltungsvorschriften zur Schweinehaltung nochmals geändert und veröffentlicht. „Es ist unethisch und inakzeptabel, wie wir heutzutage Schweine halten. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Verhältnisse in den Schweineställen überwinden und das Bundesverfassungsgericht die Haltungsbedingungen kippt“, sagte Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag. Vorbild ist für ihn das Legehennen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999. „Damit wurde die Hühnerhaltung im Sinne des Tierschutzes revolutioniert. Jetzt ist die Schweinehaltung an der Reihe“, erklärte der Politiker.

Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Vorgaben zum Platzangebot, die Grenzwerte für die Stalltemperatur und die Schadgasbelastung. Mit der jüngsten Erweiterung der Klage reagiert man auf die im vergangenen Februar beschlossene Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hier prangert man die vereinbarten Übergangszeiten für die Kastenstandhaltung im Deck- und Abferkelbereich an, die auf 8 bzw. 15 Jahre festgelegt worden waren. Dem Bundesland sind diese Fristen entschieden zu lang.

Bevor sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Klage beschäftigt, werden noch die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat zu der Klage angehört. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird im kommenden Jahr gerechnet.


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