Berlin: Vorerst keine weitere Änderung der Dünge-VO

Die Bundesregierung will die Düngerverordnung erstmal nicht ändern.

Eine weitere Änderung der Düngeverordnung ist derzeit nicht vorgesehen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die Liberalen hatten wissen wollen, ob dahingehend Änderungen geplant seien, dass künftig die Behörden vor Ort Ausnahmegenehmigungen erteilen könnten, wenn sich durch die Vorgaben aus der Düngeverordnung, insbesondere in den Roten Gebieten, für die Landwirte unverhältnismäßige Einschränkungen zögen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach „langen und schwierigen“ Verhandlungen mit der EU-Kommission die Novellierung der Düngeverordnung vorerst akzeptiert worden sei. Das Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sei allerdings durch die Brüsseler Behörde noch nicht eingestellt, „sondern lediglich ruhend gestellt“ worden.

Die Bundesregierung führt zudem aus, dass die EU-Kommission derzeit die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete durch die Länder prüfe. Das Ergebnis bleibe abzuwarten. Ferner sei der Brüsseler Behörde unter anderem noch ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung zugesagt worden, das zurzeit erarbeitet werde. Auf die Frage, warum es keine Ausnahmegenehmigungen etwa bei der Verpflichtung zur Winterbegrünung für Einzelfälle gebe, in denen aus fachlicher Sicht keine Anhaltspunkte vorlägen, die eine nennenswerte Nitratauswaschung erwarten ließen, erklärt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission darauf bestanden habe, in den mit Nitrat belasteten Gebieten effiziente bundesweit geltende Vorgaben einzuführen. Der verpflichtende Zwischenfruchtanbau sei dabei als eine dieser Maßnahmen identifiziert worden, wobei bestimmte Ausnahmefälle vorgesehen worden seien. Ausnahmegenehmigungen von dieser Verpflichtung durch die Länder seien seitens der EU-Kommission aber nicht akzeptiert worden. Einen Rückgang der Gemüseproduktion durch die Anforderungen der Düngeverordnung ist aus Sicht der Bundesregierung indes nicht zu erwarten. Die bundesweit gültigen Einschränkungen bestünden lediglich in den mit Nitrat belasteten Gebieten, die in den Ländern überwiegend einen geringen Anteil an der gesamten Ackerfläche einnähmen. AgE


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