Bundeskabinett beschließt Werksvertragsverbot

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der unter anderem vorsieht Werksverträge speziell für die Fleischbranche zu verbieten.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Regeln für die Fleischindustrie deutlich zu verschärfen. Dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dürfen größere Unternehmen aus diesem Sektor ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigen. Fleischereibetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch den Bundestag und Bundesrat passieren.

Neben dem Verbot von Werksverträgen für die Fleischbranche, sollen noch weitere branchenübergreifende Regelungen eingeführt werden. Dazu zählt unter anderem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Angedacht ist, ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens 5 % aller Betriebe zu kontrollieren.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in einem ZDF-Interview zuversichtlich gezeigt, trotz der Einsprüche der Fleischindustrie die Gesetzesnovellierung durchsetzen zu können. Die Branche bezeichnet es als verfassungswidrig, Werksverträge allein in ihrem Sektor verbieten zu wollen. Minister Heil hält mit dem mangelhaften Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz sowie den allgemein schlechten Arbeitsbedingungen dagegen. „Das war vor Corona schon eine Katastrophe, aber das ist zum allgemeinen Pandemierisiko geworden in diesen Zeiten. Deshalb will ich da aufräumen, und zwar gründlich“, so der SPD-Politiker.


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