Coronahilfe: Widerspruch einlegen?

Viele Anträge auf Coronahilfe sind noch in Bearbeitung. Bei Ablehnungsbescheiden gilt es, schnell zu reagieren.

Bis Ende Mai dieses Jahres haben 8106 Schweinehalter einen Antrag auf Überbrückungs- oder Härtefallhilfe gestellt. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befanden sich bis Ende Mai noch etwa 60% der Anträge in Bearbeitung. 356 Anträge wurden abgelehnt bzw. zurückgezogen. 2936 Landwirte durften sich bereits über eine Auszahlung beziehungsweise Teilauszahlung freuen.
Doch viele Landwirte fürchten, dass die Bewilligungsstellen ihren Antrag mit der Begründung ablehnen, dass die Umsatzeinbußen zum Teil auch auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beruhen. Dann könnte immerhin die Härtefallhilfe greifen: Bei der Überbrückungshilfe mussten sie nachweisen, dass ihr Umsatz ausschließlich auf Grund der Corona-Pandemie zurückgegangen ist. Die Härtefallhilfe können Schweinehalter auch dann bekommen, wenn ihr Umsatzrückgang nur „weit überwiegend“ und nicht ausschließlich auf Corona zurückzuführen ist. Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Coronahilfsprogramme von Bund und Ländern. Gemeinsam haben diese bis zu 1,5 Mrd. € bereitgestellt. Sie bringen die Mittel je zur Hälfte auf. Ob Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid, es gilt diesen sorgfältig zusammen mit dem Steuerberater zu prüfen. Denn Fehler können beim Antragsteller oder bei der Bewilligungsstelle passieren. Der Antragssteller sollte kontrollieren, ob die Zahlen stimmen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, seinen Steuerberater oder Anwalt zur Hilfe zu ziehen. Kommt der Landwirt zu dem Ergebnis, dass der Bescheid falsch ist, kann er dagegen vorgehen.

Mehr Informationen zum Thema lesen Sie In der neuen SUS 4-2022 ab Seite 14 im Beitrag
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