DBV prangert Einigung zur TA Luft an

Die Gesetzesnovelle zur TA-Luft enthält teils massive Verschärfungen für Schweinehalter.

Als „schlechtes Signal für die Tierhaltung am Standort Deutschland“ hat der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, die zwischen dem Bundesumwelt- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium erzielte Einigung auf eine Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gewertet. Damit werde nicht zuletzt die Weiterentwicklung des Tierwohls in Frage gestellt, so Krüsken. Für ihn sei nicht verständlich, „dass sich die Ressorts auf der einen Seite für eine bäuerliche Tierhaltung aussprechen und gleichzeitig mit neuen Auflagen für die Tierhaltung über die Novelle der TA Luft einen weiteren Beschleuniger des Strukturwandels auf den Weg bringen“, erklärte der Generalsekretär. Nach wie vor fehlten eine klare Priorität für die Ziele des Tierwohls in der Abwägung zwischen Tierwohl und Luftreinhaltung sowie ein Vorrang für jede Verbesserung in Sachen Tierwohl und Luftreinhaltung. Nach Auffassung von Krüsken sollte die Bundesregierung die neue TA Luft nutzen, um mehr Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren und Investitionen in mehr Tierwohl zu befördern, anstatt weitere Hürden aufzubauen. Nunmehr sei der Bundesrat gefordert, einen Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung aufgrund der weitreichenden Auflagen für neue und bestehende Ställe bis zum Ende dieses Jahrzehnts zu verhindern. Die Hauptkritik des DBV bezieht sich auf die geplante Pflicht, beim Neubau größerer Stallanlagen eine Abluftreinigung zu installieren, Verschärfungen bei Nachrüstungspflichten für Bestandsbetriebe, Vorgaben zu Geruchsemissionen sowie die mangelnde Rechtssicherheit bezüglich Tierwohlinvestitionen und zulässiger Emissionsminderungsverfahren. AgE