EU: Tierschutzniveau verbesserungswürdig​ ​

Dabei haben die EU-Gutachter vor allem die Kastenstandhaltung und Tiertransporte im Blick.

Obwohl in der Europäischen Union die aktuellen Tierschutzvorschriften das Wohlergehen vieler Tiere verbessert haben, ist das Tierschutzniveau in der Gemeinschaft nach wie vor nur „suboptimal“. Zu diesem Schluss kommt eine Eignungsprüfung, deren Ergebnisse am Dienstag vergangener Woche von der EU-Kommission veröffentlicht wurden. Unter die Lupe genommen wurden unter anderem die seit 2005 geltende Tiertransportverordnung sowie die 2009 in Kraft getretene Tötungs-Verordnung. Untersucht wurden die Auswirkungen der Gesetze seit ihrer Gültigkeit bis zum Jahr 2020. Laut Bericht hat es vor allem bei den in den Rechtsvorschriften explizit aufgeführten Tierkategorien Verbesserungen gegeben. Beispielhaft werden hier Schweine, Kälber, Legehennen und Masthähnchen genannt. Auch der Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt der Tötung habe sich „in gewissem Maße“ verbessert.
Die derzeitigen Rechtsvorschriften seien zwar durchaus zielgerichtet, heißt in dem Bericht. Kritisiert wird allerdings, dass die Haltung von Legehennen, Sauen und Kälbern in geschlossenen Haltungssystemen - gemeint sind beispielsweise Käfige für Legehennen und Kastenstände für Sauen - die Bewegungsfreiheit der Tiere erheblich einschränke und das Wohlergehen der Tiere beeinträchtige. In ihrem Bewertungsbericht kommen die Beamten der Europäischen Kommission zu dem Schluss, dass die Durchsetzung der geltenden Vorschriften nicht ausreicht, um das mit den Rechtsvorschriften gewünschte und von den Bürgern erwartete Tierschutzniveau zu gewährleisten. Bestimmte Betäubungsmethoden und das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen seien nach wie vor „große Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften“. Zudem fehle es an robusten Indikatoren für die Überwachung und die Herbeiführung von Verbesserungen im Tierschutz. AgE