Großbrand: Ermittlungen wegen Brandstiftung aufgenommen

Als Ursache für den Brand in der Schweineanlage Alt-Tellin wird aber eher von einem technischen Defekt ausgegangen.

Nach dem Großbrand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt die Stralsunder Staatsanwaltschaft nun wegen fahrlässiger Brandstiftung. Wie ein Behördensprecher erklärte, sieht es nach bisherigen Ermittlungsstand allerdings so aus als wäre das Feuer durch eine technische Ursache ausgelöst worden. Bisher spreche nichts dafür, dass sich fremde Personen Zugang zu den Betriebsgebäuden verschafft hätten. Deswegen wurden auch bereits die Mitarbeiter des Betriebes als Zeugen vernommen worden. Eine vorsätzliche Brandstiftung könne aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen werden, so der Pressesprecher. Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.

Der Brand war am frühen Vormittag des 30. März ausgebrochen. Die Löscharbeiten gestalteten sich wegen der zusammenhängenden Gebäudestrukturen und dem drehen Wind schwierig und letztlich brannten alle 18 Ställe der Anlage nieder. Nur 1.300 Sauen konnten rechtzeitig aus den Gebäuden getrieben werden. Mehr als 55.000 Schweine verendeten in den Flammen und dem Rauch.

Einschließlich der nun anlaufenden Produktionsverluste wird der Gesamtschaden von den Behörden auf circa 40 Mio. € geschätzt. Diese Summe wies der Sprecher der Landwirtschaftlichen Ferkelzucht Deutschland (LFD) Holding, Ralf Beke-Bramkamp, allerdings zurück. Er betonte, dass das Unternehmen selbst bislang keinerlei Angaben zur Schadenshöhe gemacht habe und dies auch weiterhin nicht tun wird. Auch zu der Frage, wie es mit dem Standort weitergeht, äußerte Beke-Bramkamp nicht direkt. Aktuell sei noch ein Spezialunternehmen für geraume Zeit damit beschäftigt das Gelände und die Kadaver wegzuräumen. Zudem sind seit Freitag fünf Bagger im Einsatz, um die Stallruinen abzureißen.

In den letzten Tagen stellten unter anderem Tierschutzverbände und Politiker von Grünen und die Linke klar, dass sie gegen einen Wiederaufbau der Anlage sind. Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaftsminister Till Backhaus äußerte sich hier deutlich zurückhaltender. Die Stallanlage musste vor mehr als zehn Jahren genehmigt werden, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. „Da gibt es keinen Ermessensspielraum”, erklärte Backhaus. Seinem Ministerium zufolge müsse geprüft werden, ob die Genehmigung überhaupt entzogen werden könne. Ein Wiederaufbau sei prinzipiell möglich, wenn die Anlage 1:1 ohne Änderungen errichtet werden würde, heißt es weiter.