Isofluran: Landwirte sollen Erfahrungen schildern

Der Erfahrungsaustausch zur Isoflurannarkose trägt dazu bei die Anwendersicherheit zu verbessern.

Durch die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)“ ist es Schweinehaltern mit entsprechender Sachkunde erlaubt, zur Schmerzausschaltung bei der chirurgischen Ferkelkastration eine Narkose mit Isofluran durchzuführen.

In den Diskussionen um die Praxistauglichkeit dieses Verfahrens wurden auch von Tierärzten bzw. deren Interessensverbänden die Aussage getroffen, dass Narkosemittel nicht in die Hände von Landwirten gehören. Daneben hatten auch die Schweinehalter selbst Bedenken, welche gesundheitlichen Risiken speziell von dem unsachgemäßen Umgang mit Isofluran ausgehen.

In diesem Zusammenahng möchte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) alle Isofluran-anwendenden Landwirte dazu aufrufen, Meldungen von Narkosezwischenfällen und anderen unerwünschten Ereignissen hinsichtlich der Zieltiere und Anwendersicherheit bei Ihnen zu melden. Diese Angaben sind für das das BVL von besonderer Bedeutung, um das Nutzen-Risiko-Profil des Tierarzneimittels unter den neuen Anwendungsbedingungen überwachen zu können. Die Sammlung und Auswertung von Erfahrungen der Anwender an zentraler Stelle trägt dazu bei, Sicherheitsempfehlungen bei Bedarf anzupassen oder gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen.

Folgende Beobachtungen sollen von den Landwirten gemeldet werden:

· Unbekannte und bekannte Nebenwirkungen beim Anwender (z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit)

· Narkosezwischenfälle (z.B. unzureichende Betäubung der Ferkel, Todesfälle)

· Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln

· Umweltauswirkungen

Aus der Meldung müssen die meldende Person und der betroffene Patient sowie das verwendete Tierarzneimittel hervorgehen. Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Die Berichte werden in eine nationale Datenbank zur Arzneimittelsicherheit eingepflegt und durch Tierärzte bewertet.

Landwirte, die Auffälligkeiten melden und zur Risikominimierung der Isofluran-Narkose in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen möchten, können Ihre Beobachtungen an folgende E-Mail-Adresse senden: uaw@bvl.bund.de.