Kastration: Verbraucherschützer kritisieren QS

Die QS GmbH wird aktuell von mehreren Seiten dafür kritisiert, dass man bezüglich der Kastration unterschiedliche Vorgaben für in- und ausländische Ferkel ansetzen will.

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat von der QS Qualität und Sicherheit GmbH identische Vorgaben für in- und ausländische Ferkel gefordert. Die in den Niederlanden und Dänemark zulässigen Verfahren zur Betäubung der männlichen Ferkel bei der Kastration seien in Deutschland aus Tierschutzgründen nicht erlaubt, erklärten die Verbraucherschützer am vergangenen Mittwoch in einer Stellungnahme. Wenn QS diese Verfahren bei Importferkeln in seinem Zertifizierungssystem dennoch akzeptiere, „ignoriert es den berechtigten Wunsch der Verbraucher nach verbessertem Tierwohl“ und verschafft nebenbei den heimischen Erzeugern einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Lieferanten. Dabei erhebe QS für sich den Anspruch, den Verbrauchern mit seinem Prüfzeichen „geprüfte Qualität und Sicherheit“ zu signalisieren und eine Orientierung beim Einkauf zu geben. An dem Zeichen könnten Kunden „gutes Fleisch“ erkennen. Die Verbraucherzentrale rief QS dazu auf, „seine große Nachfragemacht zu nutzen und von den ausländischen Importeuren die Einhaltung der deutschen Standards einzufordern“. Damit könne das Unternehmen den Tierschutz sogar über die deutschen Grenzen hinaus verbessern. Das wäre eine „gute Nachricht für die Verbraucher, dass ihre Wünsche von der Fleischwirtschaft ernst genommen werden“. QS hatte angekündigt, dass es nach Inkrafttreten der neuen Kastrationsvorgaben im kommenden Januar im Zertifizierungssystem keine identischen Vorgaben für in- und ausländische Ferkel geben werde. Dafür hatte es in den zurückliegenden Wochen bereits heftige Kritik aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand und auch aus dem Tierschutz gegeben. AgE


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