Kupierverzicht: Noch schneller als gedacht?

Das Thema Kupierverzicht lässt die Schweine­halter nicht los. Auch der Borchert-Plan sieht in Haltungsstufe 1 einen Wechsel zu Langschwänzen drei Jahre nach Einstieg vor.

Bereits seit dem 1. Juli 2019 müssen alle Schwei­ne haltenden Betriebe im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens vorlegen. In diesem Jahr sind auch die ersten Maßnahmenpläne erforderlich, wenn in den ­letzten zwei Jahren über 2 % Schwanz- und Ohr­ver­letzungen aufgetreten sind.

Der Aktionsplan sieht einen schrittweisen ­Einstieg in den Kupierverzicht vor. Betriebe haben die Möglichkeit mit einer unkupierten Tiergruppe (1 % der Tierplätze) zu beginnen. Diese Chance sollte genutzt werden, bevor der Kupierverzicht verbindlich wird. Verschärfungen könnten bereits bei der nächsten Agrarministerkonferenz (AMK) im Herbst beschlossen werden.

Informationen zum Thema bietet die Plattform www.ringelschwanz.info

Video zur Tierbeobachtung