Länder winken TA Luft unter Vorbehalt durch

Die Bundesländer haben der Novelle der TA Luft zugestimmt. Allerdings haben sie noch über 200 Änderungen eingebracht.

Auf die deutschen Tierhalter kommen Verschärfungen beim Emissionsschutz zu. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gebilligt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext. Die novellierte TA Luft sieht strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von solchen technischen Anlagen vor, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Sie definiert die zulässige Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder Stickoxide sowie Höchstgrenzen für den Stickstoffniederschlag in der Umgebung einer Anlage. Die Neufassung soll die seit 2002 unveränderte Version an den Stand der Technik anpassen und zahlreiche EU-Vorgaben umsetzen. Zu den rund 50 000 davon betroffenen Einrichtungen gehören neben Biogasanlagen, Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie auch Hersteller von Holzpellets sowie Tierhaltungsanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Ställe mit mehr als 1 500 Mastschweinen oder mehr als 30 000 Masthähnchen müssen künftig 70 % ihrer Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. In einer begleitenden Entschließung weist die Länderkammer allerdings auf den Zeitdruck hin, der durch die EU-Vorgaben entstanden sei. Sie bittet daher um zeitlich begrenzte Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen, die nach Inkrafttreten der TA Luft faktisch nicht sofort in der Lage wären, die neuen Vorschriften umzusetzen. Die Meinungen zur Neufassung dieser Technischen Anleitung gehen auseinander. Vom Deutschen Bauernverband (DBV) und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wurden die darin gefassten Verschärfungen beim Emissionsrecht in einer ersten Reaktion allerdings mit großer Skepsis aufgenommen.

Der Bundesrat würdigt in einer Entschließung zur Neufassung der TA Luft den wichtigen Beitrag, den diese zum Ausgleich möglicher Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Tierschutz darstellt. Er drängt aber darauf, die Kriterien für Tierhaltungsverfahren und -kategorien mit denen des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens zu harmonisieren - die Bezugsgrößen müssten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechen. Die Bundesregierung solle hierfür Sorge tragen, damit für Betriebe und Vollzugsbehörden vollziehbare Regelungen geschaffen werden, die den gewünschten Umbau zu tierwohlgerechten Ställen beförderten. Hierfür seien die bau-, brand- und katastrophenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Verwaltungsvorschrift soll im dritten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Zuvor muss allerdings die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch in die Vorschrift einpflegen. Sie entscheidet auch, ob und wie schnell dies geschieht.

Wie der DBV erklärte, war die detaillierte Prüfung am Freitagnachmittag noch nicht abgeschlossen. Dennoch ging man beim Bauernverband davon aus, dass sich die eigenen Befürchtungen in vollem Umfang bestätigen und der Bundesrat ein weiteres Hindernis für den Tierwohlstall errichtet hat. Vor der Abstimmung in der Länderkammer hatte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Brief an die Agrar- und Umweltminister sowie Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer nochmals vor den Folgen der geplanten Novelle gewarnt, die nach dem in den Bundesrat eingebrachten Stand zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels zu werden drohe, ohne beim Tierwohl eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Krüsken hatte zudem insbesondere die Beschlüsse vom Umweltausschuss des Bundesrates zur Neufassung der TA Luft kritisiert, da diese nach seiner Auffassung die bisher innerhalb der Bundesregierung gefundenen Kompromisse zwischen Luftreinhaltung, wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und Vollzugstauglichkeit von Genehmigungsverfahren konterkarieren und zu einer massiven Verschärfung der ohnehin schon hohen Anforderungen führen. Hierdurch würden Lasten einseitig auf die Wirtschaft verlagert und Anforderungen für Genehmigungsverfahren drastisch verschärft, hatte der DBV-Generalsekretär beklagt. Auch die ISN muss die Verwaltungsvorschrift noch eingehend prüfen, sprach aber schon von einem „riesigen und kostspieligen Brocken für die Schweinehalter durch eine weitreichende Filterpflicht“. Eine Harmonisierung der Tierwohlkriterien ist jedoch auch aus ihrer Sicht „richtig und wichtig“. AgE