LfL-Programm für die Stallbilanz ​ ​

Die Fütterung ist einwichtiger Ansatz zur Senkung der Emissionen.

Nach dem Inkrafttreten der novellierten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Dezember 2021 müssen landwirtschaftliche Betriebe höhere Auflagen zum Emissionsschutz einhalten. Wie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) am vergangenen Donnerstag mitteilte, gehören dazu auch Vorgaben zur Fütterung von Schweinen und Geflügel. Hierbei gilt es, die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Geflügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) einzuhalten beziehungsweise nachzuweisen, damit Ammoniakemissionen gesenkt werden. Dies kann mit einer stark N-/P-reduzierten Fütterung erreicht werden. Alle Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen (E-Anlagen) und entsprechend genehmigt wurden, haben zur Plausibilisierung der „Best Verfügbaren Technik“ (BVT) die Einhaltung der in der TA Luft festgelegten Ausscheidungswerte für N und P2O5 über eine Stallbilanz, auch Massenbilanz genannt, nachzuweisen.

Hierfür bietet die LfL auf ihrer Homepage für Schweine- und Geflügelhalter nun ein Programm zur Erstellung der Stallbilanz an. Damit kann die Differenz zwischen dem Input und dem Output an N beziehungsweise P2O5 für bestimmte Produktionsverfahren kalkuliert und mit den Vorgaben TA Luft verglichen werden. Die unter dem Punkt Output stehende Bewertung gibt zudem an, ob die errechnete Ausscheidung von Stickstoff und Phosphor unterhalb der in der TA Luft für das betrachtete Produktionsverfahren festgelegten maximalen Nährstoffausscheidungen liegt und somit die BVT in Bezug auf Futter und Fütterung eingehalten wurden. Zusätzlich erfolgt ein relativer Vergleich der tatsächlichen betriebseigenen Eingaben zu den maximal erlaubten Ausscheidungswerten nach TA Luft. Bei fachlichen Fragen zum Programm stehen den Anwendern auch LfL-Experten zur Verfügung. (www.lfl.bayern.de) AgE